Wahlausschuss verwehrt drei Parteien Zulassung zur Bundestagswahl

Saarbrücken · Der Landeswahlausschuss hat am Freitag die Landeslisten dreier Parteien nicht zur Bundestagswahl zugelassen. Landeswahlleiterin Karin Schmitz-Meßner teilte mit, dass die Partei „Neue Mitte“, die „Partei der Vernunft“ und „Die Partei“ auf Landesebene nicht zugelassen worden seien.

Alle drei hätten nicht die erforderlichen 808 Unterstützer-Unterschriften vorgelegt. Diese Pflicht gilt laut Gesetz für jene Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem der 16 Landtage vertreten sind. Die "Partei der Vernunft" hatte den Angaben zufolge nur rund 300 Unterschriften eingereicht, die "Neue Mitte" und die Satire-Partei "Die Partei" keine einzige.

Der Landeswahlausschuss unter Vorsitz der Landeswahlleiterin, dem auch zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts angehören, entscheidet, welche Parteien die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes erfüllen und mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten dürfen. Zur Wahl zugelassen wurden die Landeslisten von zwölf Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP, Grüne, Familien-Partei, Piratenpartei, NPD, Marxistisch-Leninistische Partei (MLPD), Alternative für Deutschland (AfD), Bürgerbewegung pro Deutschland sowie die Partei Freie Wähler.

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