Schöner kritisiert Ministerium

Homburg · Ist die „Hinkelsbix“ Hochwasser-Risikogebiet oder nicht? Die Stadt Homburg sagt Nein, das Umweltministerium ist anderer Meinung und verweist auf die aktuelle Kartierung.

 Auch wenn das Gebiet an der „Hinkelsbix” im Moment noch aussieht wie eine Steppenlandschaft, so sind Teile dieses Bereiches zwischen der Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (links) und der stillgelegten Strecke der Glantalbahn (rechts) laut Umweltministerium ein Hochwasser-Risikogebiet. Foto: Thorsten Wolf

Auch wenn das Gebiet an der „Hinkelsbix” im Moment noch aussieht wie eine Steppenlandschaft, so sind Teile dieses Bereiches zwischen der Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (links) und der stillgelegten Strecke der Glantalbahn (rechts) laut Umweltministerium ein Hochwasser-Risikogebiet. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

In unserer Samstagsausgabe teilte das Umweltministerium auf Nachfrage mit, es habe die Stadt Homburg bereits am 7. März 2012 per E-Mail darüber informiert, wo im Stadtgebiet Hochwasser-Risikogebiete zu finden seien. In einer Kartierung sei auch die "Hinkelsbix" eingezeichnet gewesen, wo die Stadt ein Kombibad errichten möchte. Dieser Darstellung widerspricht nun Oberbürgermeister Karlheinz Schöner in einem Brief an das Ministerium. Im damaligen Schreiben sei mitgeteilt worden, dass das Ministerium im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie an zahlreichen Gewässern im Saarland Hochwasser-Gefahrenkarten erstellen lasse. Aus diesem Schreiben sei jedoch nicht hervorgegangen, "dass das im Auftrag des Ministeriums erstellte Kartenmaterial offensichtlich die Grundlage zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten beziehungsweise für Maßnahmen des Wasserhaushaltsgesetzes bilden soll", so Schöner weiter. Deshalb müsse den Aussagen des Ministerium, die in der Samstagsausgabe unserer Zeitung getroffen wurden, widersprochen werden. Der Stadt sei keineswegs seit mehr als einem Jahr bekannt, "dass ein Teil des Geländes an der Hinkelsbix als Hochwasser-Risikogebiet gilt". Trotz der vorgetragenen Kritik werde sich die Stadt Hochwasserschutz-Maßnahmen, die "durch sorgfältig ermittelte Fakten belegbar sind, nicht widersetzen, sondern diese aktiv vorantreiben", versprach der OB.

Prinzipiell bestreitet der Oberbürgermeister, dass sich das Bauvorhaben in einem faktischen Überschwemmungsgebiet befindet und die Umsetzung "gegen das Erhaltungsgebot nach Paragraf 77 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verstößt". Im gültigen Flächennutzungsplan sei das Gebiet seit 1981 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Demgemäß setze der Landesentwicklungsplan vom 13. Juli 2004 die Fläche als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen fest. "Das Vorhaben wird daher im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes verwirklicht." Die Belange des Hochwasserschutzes seien dabei nicht vernachlässigt worden. Über die im Bebauungsplanverfahren durchzuführende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Ministerium und Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz) hätten diese laut Schöner die Möglichkeit, die erforderlich gehaltenen Maßnahmen und Auflagen vorzutragen und für deren Berücksichtigung Sorge zu tragen. "Der Belang Hochwasserschutz wurde offensichtlich von beiden Trägern nicht gesehen." Der OB geht davon aus, dass ansonsten das fragliche Gebiet als faktisches Überschwemmungsgebiet in den Bebauungsplan eingebracht hätte werden müssen.

Oberbürgermeister Schöner verweist in seinem Schreiben an das Umweltministerium weiter darauf, dass der Erbach im fraglichen Gebiet in den vergangenen Jahrzehnten noch nie über die Ufer getreten sei. Ganz im Gegenteil führe der Erbach seit etlichen Jahren kein Wasser mehr. Karlheinz Schöner: "Wenn Sie in Kenntnis dieser Umstände bei Ihrer Bewertung zu dem Ergebnis gelangen, dass es sich beim dem Kombibad-Gelände um ein Gebiet ,mit signifikantem Hochwasserrisiko' handelt, ist diese Einschätzung nach Auffassung der Stadt fehlerhaft."

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