Rehlinger „bedauert“ Justiz-Irrtum

Saarbrücken/Marpingen · Justizministerin Anke Rehlinger hat sich gestern mit dem Marpinger Norbert Kuß getroffen, der zwei Jahre unschuldig hinter Gittern saß. Sie wollte wissen, was Kuß durchgemacht hat – und drückte ihr „Bedauern“ aus.

 Justizministerin Anke Rehlinger empfing Norbert Kuß in ihrem Büro im fünften Stock des Ministeriums. Das Gespräch, das Kuß als „angenehm“ schilderte, dauerte rund 90 Minuten.Foto: Oliver Dietze

Justizministerin Anke Rehlinger empfing Norbert Kuß in ihrem Büro im fünften Stock des Ministeriums. Das Gespräch, das Kuß als „angenehm“ schilderte, dauerte rund 90 Minuten.Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Auch in den zehn Jahren seines Martyriums hat sich Norbert Kuß die Sorgfalt eines Beamten bewahrt. Während des Gesprächs mit Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) zückt der frühere Bundeswehr-Mitarbeiter plötzlich zwei akkurat formatierte DIN A4-Seiten in Klarsichtfolie. Unter der Überschrift "Veränderungswünsche und persönliche Anliegen" listet der 70-Jährige mit Spiegelstrichen auf, was sich aus seiner Sicht in der Justiz ändern muss. Dass er Rehlinger die Liste überreicht, hat einen Grund: Kuß will, dass das, was er erleiden musste, in Zukunft wenigstens keinem anderen widerfährt.

Kuß saß zwei Jahre unschuldig in Haft. Nach einer Verfahrensdauer von über zehn Jahren wurde er im November vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner früheren Pflegetochter Susi (Name geändert) freigesprochen. Das Landgericht hatte ihn 2004 nach Aussagen des Mädchens und einer Gutachterin verurteilt.

Die Folge: Kuß wurde nach 46 Jahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das neugebaute Haus in Marpingen-Alsweiler stand vor der Zwangsversteigerung. Kuß verlor seine Pensionsansprüche, lebte von Hartz IV. Rund 200 000 Euro habe die Familie insgesamt verloren, schätzt seine Frau Rita, das sei noch "niedrig gegriffen". Allein bei der Beamtenversorgung, sagt sein Anwalt Jens Schmidt, gehe es um etwa 120 000 Euro. Zwar muss Kuß nun so gestellt werden, als wäre er als Beamter nie ausgeschieden. "Aber mit 70 Jahren nimmt ihn keine private Krankenversicherung mehr", sagt Schmidt. Es gebe "einen Haufen rechtlicher Probleme, von denen wir heute noch gar nicht wissen, wie wir sie lösen". Klar ist nur: Kuß steht eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag minus Verpflegung zu.

Rehlinger sagte, die richterliche Unabhängigkeit gebiete, dass sie sich nicht für ein Fehlurteil "entschuldigen" könne. Auch werde man "nie eine hundertprozentige Sicherheit erreichen können", dass es in der Justiz nicht zu Fehlurteilen komme. "Aber man muss sich nicht damit abfinden." Sie wolle "für die besonderen Umstände des Falls von Herrn Kuß mein Bedauern zum Ausdruck bringen". Gemeint waren der Verlust der Akte, die erst kürzlich wieder auftauchte, und die Verzögerungen durch den Streit darüber, welches Gericht für das Wiederaufnahmeverfahren zuständig ist.

"Das war eine große Geste, dass sie uns zum Gespräch empfangen hat", meinte Kuß nach dem 90-minütigen Treffen, das er als "angenehm" beschrieb. Auch Anwalt Schmidt sagte: "Das ist ihr menschlich hoch anzurechnen, dass sie diesen Schritt getan hat. Das ist nicht selbstverständlich."

Rehlinger sagte zu, sich für eine schnelle Bearbeitung der Anträge auf Entschädigung einzusetzen. Auch dafür, dass Kuß wegen seiner Pensionsansprüche nun nicht "in die Mühlen" der Bundeswehr gerate. In der Tat ist noch unklar, welche Stelle der zwischenzeitlich umstrukturierten Wehrverwaltung für Kuß nun zuständig ist. Ihr sei auch wichtig gewesen, "eine authentische Schilderung zu erhalten, um Rückschlüsse zu ziehen, an welcher Stelle man möglicherweise etwas verbessern kann, damit verschiedene Dinge für die Zukunft ausgeschlossen sind".

Dafür machte Kuß in seinem Papier reihenweise Vorschläge, zum Beispiel: "mindestens zwei unabhängige Gutachten einholen, davon mindestens eines außerhalb des Saarlandes". Denn Gutachten waren es, die Kuß' letztlich hinter Gitter brachten. Die Missbrauchsvorwürfe erhob Susi erstmals in einem Gespräch mit einer Gutachterin, die das Familiengericht eingeschaltet hatte, nachdem Susis leiblicher Vater beantragt hatte, dass sie wieder bei ihm wohnt. Diese Gutachterin soll ihre vom Gericht vorgegebene Aufgabe überschritten haben, indem sie Susi auch zum angeblichen Missbrauch befragte. Eine Psychologin der Uniklinik Homburg soll zudem für ein Glaubwürdigkeitsgutachten über Susi die Vorgeschichte des Mädchens nicht berücksichtigt haben - etwa, dass Susi mit zehn Jahren den ersten Geschlechtsverkehr hatte und sich in einer wissenschaftlich zweifelhaften Trauma-Therapie befand. Anwältin Daniela Lordt will die Gutachterinnen im Auftrag von Kuß nun auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen.

Rehlinger sagte, bei der Gutachter-Praxis gebe es "keine schnellen Antworten". Denkbar sei ein stärkerer Austausch mit anderen Bundesländern. Im Fall Kuß kam das entlastende Gutachten aus Freiburg. "Das Problem ist, dass es bei Gutachten kaum Qualitätsstandards gibt", sagt Anwältin Lordt. Ihr Kollege Schmidt klagt, die Homburger Gutachter bohrten einfach nicht tief genug nach.

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