Kosten durch Patienten ohne Versicherung

Saarbrücken. In Deutschland gibt es nach Ansicht des Sozialmediziners Professor Gerhard Trabert immer mehr Menschen, die nicht krankenversichert sind, aber dringend medizinisch versorgt werden müssen

 Im Notfall müssen auch Patienten ohne Versicherungsschutz behandelt werden. FOTO: DPA

Im Notfall müssen auch Patienten ohne Versicherungsschutz behandelt werden. FOTO: DPA

Saarbrücken. In Deutschland gibt es nach Ansicht des Sozialmediziners Professor Gerhard Trabert immer mehr Menschen, die nicht krankenversichert sind, aber dringend medizinisch versorgt werden müssen. Trabert ist Vorsitzender des Vereins "Armut und Gesundheit in Deutschland" und sieht das zentrale Problem darin, dass in Notfällen oft nicht klar sei, wer die Kosten der Behandlung übernehme. "Es kann nicht sein, dass verantwortungsvolle Krankenhäuser und Arztpraxen auf ihren Kosten sitzen bleiben", sagte Trabert. Schätzungen, wonach in Deutschland circa 200 000 Menschen keine Krankenversicherung haben sollen, hält der Sozialmediziner für viel zu gering geschätzt.Das saarländische Gesundheitsministerium verweist darauf, dass im Schmerz- oder Notfall eine Behandlungspflicht für Krankenhäuser und Arztpraxen besteht. Eine aktuelle Statistik über die Zahl der Nichtversicherten im Land gibt es laut Ministerium nicht. Durch die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung bestünde dazu auch kein Anlass. "Werden Nichtversicherte in Krankenhäusern oder Arztpraxen behandelt, schließen sie einen auf Privatrecht beruhenden Behandlungsvertrag, der sie zur persönlichen Begleichung der Rechnung verpflichtet", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Günter Möcks, Geschäftsführer der saarländischen Krankenhausgesellschaft, bestätigte die Behandlungspflicht in Notfällen und fügte hinzu, dass sich Krankenhäuser durch das Abweisen Behandlungsbedürftiger strafbar machen würden. Wenn das Versicherungsverhältnis nach der Behandlung aber nicht geklärt werden kann, ist es laut Möcks für das betroffene Krankenhaus sehr aufwendig, an sein Geld zu kommen. Zwar zahlt in den meisten dieser Fälle das örtlich zuständige Sozialamt, aber die Behörden hätten enge Fristen für die Anträge auf Kostenübernahme. "Deshalb kann es auch dazu kommen, dass ein Krankenhaus auf seinen Behandlungskosten sitzen bleibt", sagte Möcks.

Bei Sozialhilfeempfängern ist die Situation eine andere. Der Regionalverband Saarbrücken hat für Arztbehandlungen im Einzugsbereich des Sozialamts im letzten Jahr zirka 4,2 Millionen Euro bezahlt. Das ergab eine Hochrechnung des sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss in Saarbrücken. Diese Zahlungen erreichten 1056 Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung empfangen und entsprechend krankenversichert sind. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach der Abrechnung der behandelnden Arztpraxen oder Krankenhäuser und nach der Prüfung durch die Krankenkasse über das zuständige Sozialamt. "Da diese Leute normalerweise nicht in die Krankenkasse aufgenommen werden, finanziert der Sozialleistungsträger die Behandlung", heißt es aus dem Dienstleistungszentrum Saarbrücken. Im Landkreis St. Wendel sind es deutlich weniger Fälle gewesen. Dort zahlte das Sozialamt im vergangenen Jahr etwa 210 000 Euro für 62 Patienten.

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