Ehefrau zieht Aussage in Prozess um Vergewaltigung zurück

Saarbrücken. Weil die Ex-Ehefrau ihre Aussage zurückgezogen hat, ist ihr früherer Mann gestern vom Landgericht Saarbrücken nur wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte die Körperverletzung gestanden

Saarbrücken. Weil die Ex-Ehefrau ihre Aussage zurückgezogen hat, ist ihr früherer Mann gestern vom Landgericht Saarbrücken nur wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte die Körperverletzung gestanden. Die Vorwürfe der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung mit einer Schusswaffe konnten ohne die Aussage der Frau nicht mehr bewiesen werden. Der Einzelhändler aus dem Saar-Pfalz-Kreis wurde in diesen Punkten freigesprochen. Zu der Gerichtsverhandlung war nur die Rechtsanwältin der Frau erschienen. Aber es gab einen Brief an das Gericht, in dem die Frau die Nebenklage zurückzog und erklärte, sie wolle als Ex-Ehefrau von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.Dem 43 Jahre alten Mann war vorgeworfen worden, seine damalige Frau im März 2008 zu Hause eingesperrt und ins Badezimmer gezerrt haben. Er habe gedroht, sie in die Badewanne zu werfen und einen Fön hineinzuwerfen. Später soll es während einer Reise nach Marokko zu weiteren Misshandlungen gekommen sein. So soll der Mann seiner Frau ein Kopfkissen aufs Gesicht gedrückt haben. Als sie sich wehrte, soll er ihr mit dem Absatz ihrer Stöckelschuhe auf den Fuß geschlagen haben, sodass sie tagelang nicht richtig gehen konnte. Nach der Reise soll es zu zwei Vergewaltigungen gekommen sein. Die Frau fand Schutz im Saarbrücker Frauenhaus. Dort soll der Mann erschienen sein und gedroht haben, er werde sie umbringen und mit dem gemeinsamen Sohn nach Frankreich gehen. Dabei soll er seine Jacke hochgeschoben und eine Pistole Walther P22 gezeigt haben. jht

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