Kasse zahlt Pflege durch Laien und Profis

Unter welchen Voraussetzungen unterstützt die Pflegeversicherung die Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen zu Hause?Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen durch die Pflegeversicherung ist die Einstufung in eine der drei Pflegestufen. Hierzu muss der Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, bei der er versichert ist

Unter welchen Voraussetzungen unterstützt die Pflegeversicherung die Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen zu Hause?Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen durch die Pflegeversicherung ist die Einstufung in eine der drei Pflegestufen. Hierzu muss der Betroffene einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, bei der er versichert ist. Diese Kassen sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Begutachtung des Versicherten hinsichtlich dessen pflegerischen Zustandes. Sofern bei der Begutachtung durch den MDK für die Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten ein Hilfebedarf im grundpflegerischen sowie im hauswirtschaftlichen Bereich von mindestens 90 Minuten am Tag festgestellt wird, erfolgt die Einstufung in die Pflegestufe I. Bei mehr als 180 Minuten Hilfebedarf am Tag wird die Pflegestufe II vergeben, Pflegestufe III setzt mehr als 300 Minuten Hilfebedarf am Tag voraus.

Auf welche konkreten Leistungen habe ich als Versicherter einen Anspruch, wenn ich zu Hause gepflegt und betreut werden will?

Eingestuft Pflegebedürftige haben prinzipiell die Wahl, ob sie die Pflege durch "Laien" wie etwa Angehörige oder Nachbarn ("Pflegegeld") einerseits oder durch professionelle ambulante Pflegedienste ("Sachleistungen") andererseits erbringen lassen wollen. Sofern Pflegegeld beantragt wird, erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse in Pflegestufe I 225 Euro pro Monat, in Pflegestufe II 430 Euro pro Monat und in Pflegestufe III 685 Euro pro Monat. Erbringen ambulante Pflegedienste die Pflege, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe von monatlich maximal 440 Euro in Pflegestufe I, 1040 Euro in Pflegestufe II, 1510 Euro in Pflegestufe III.

Gibt es Unterstützung durch die Pflegeversicherung auch dann, wenn der alte Mensch überwiegend Hilfen im Haushalt benötigt?

Ziel der Pflegeversicherung ist es, sicherzustellen, dass ein alter Mensch so lange wie möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden leben kann. Sofern er bei der Weiterführung des Haushalts auf fremde Hilfe angewiesen ist, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegebedürftigen auch die notwendigen hauswirtschaftlichen Leistungen wie Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen. Diese Leistungen werden von den ambulanten Pflegediensten angeboten.

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