Angezeigter Ärztepfusch wird von Gutachtern meist nicht bestätigt

Saarbrücken · In vier von fünf Fällen bestätigt sich der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers nicht. Das hat die Ärztekammer des Saarlandes gestern mitgeteilt.

Von den 62 untersuchten Fällen im vergangenen Jahr hätten die Gutachter nur zwölf Mal tatsächlich ein Behandlungsfehler nachweisen können, hieß es.

Die Zahl der angezeigten Fälle sei um 10,8 Prozent auf 123 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. "Obwohl es eine fehlerfreie, medizinische Behandlung nie geben wird, muss jeder Schadensfall Anlass für uns sein, etwas besser zu machen, denn hinter jedem Fall in der Statistik steht auch ein Schicksal", sagt der Präsident der Ärztekammer Dr. Josef Mischo. Vermutet ein Patient durch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung Schaden erlitten zu haben, könne er sich jederzeit an die "Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht" der Ärztekammer wenden.

Aerztekammer-saarland.de

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