SPD warnt vor „goldenem Handschlag“

Völklingen · Gehaltsnachzahlung und betriebliche Altersversorgung: Vergleich mit Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Jochen Dahm ist umstritten.

 Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer und Ex-Bürgermeister Jochen Dahm (rechts) und Klaus Lorig (links) galten einst als enge Freunde. In den vergangenen Monaten trafen sie sich nur noch vor Gericht. Unser Foto zeigt sie bei einer Pressekonferenz zur Meeresfischzucht im August 2010. Archivfoto: Becker & Bredel

Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer und Ex-Bürgermeister Jochen Dahm (rechts) und Klaus Lorig (links) galten einst als enge Freunde. In den vergangenen Monaten trafen sie sich nur noch vor Gericht. Unser Foto zeigt sie bei einer Pressekonferenz zur Meeresfischzucht im August 2010. Archivfoto: Becker & Bredel

Jochen Dahm, fristlos gekündigter Ex-Geschäftsführer der Völklinger Stadtwerke, soll Gehalts-Nachzahlungen erhalten und bald auch betriebliche Altersversorgung genießen. Dies sieht ein Vergleich vor, der Ende vergangener Woche in einem Termin vor dem Landgericht Saarbrücken formuliert wurde (siehe "Info"). Sollte bis 15. Mai keine der streitenden Parteien widerrufen, wäre damit eine lange andauernde Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken und ihrem Ex-Geschäftsführer beendet. Die Entscheidung liegt beim Aufsichtsrat der Stadtwerke Holding. Dessen nächste Sitzung ist am 28. März.

Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke. Der Oberbürgermeister hatte die Stadtwerke beim jüngsten Prozesstermin vertreten. Lorig sagte gestern, die Richterin habe den Vergleich in dieser Form vorgeschlagen. Es sei noch nicht bekannt, wie dieser sich zahlenmäßig niederschlage. Wenn Dahm Arbeitslosengeld oder Ähnliches erhalten habe, sei dies jedenfalls abzuziehen. Die Entscheidung liege nun beim Aufsichtsrat. "Wir haben uns ausdrücklich eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten ausbedungen", bekräftigte Lorig.

"Ich befürchte, dass hier ein goldener Handschlag vorbereitet wird", sagte SPD-Fraktionschef Erik Kuhn.. Nach jetzigem Kenntnisstand sei für ihn ein Vergleich ("nach zwölf fristlosen Kündigungen") nicht tragbar. Er habe eine Kostenaufstellung angemahnt.

Etwa zehn Mitarbeiter der Stadtwerke seien wegen Versagens der Führung ohne Abfindung und betriebliche Altersversorgung gekündigt werden. Wenn nun Dahm solchermaßen versorgt werde, werde dies für weitere Unruhe sorgen. Es sei auch noch immer nicht geklärt, welche Rolle der Aufsichtsratsvorsitzende im Fall Dahm gespielt habe. Ein solcher Vergleich, bei dem die Schuldfrage offen bleibe, könne auch den Schadenersatzprozess gegen Dahm hinfällig werden lassen.

CDU-Fraktionschef Stefan Rabel erklärte gestern, er lege Wert auf die Feststellung, dass sich weder der zuständige Aufsichtsrat noch die Geschäftsführung der Stadtwerke auf einen Vergleich geeinigt haben. Somit sei auch der Rechtsstreit noch nicht beigelegt. Zuvor erwarte die CDU-Stadtratsfraktion ausführliche Informationen über den Inhalt einer möglichen Einigung und Antworten auf Fragen, die sich dann womöglich noch ergeben werden. Erst dann werden die CDU entscheiden, ob sie zustimmen könne.

"Wir stimmen voraussichtlich nicht zu", sagte Paul Ganster, Fraktionsgeschäftsführer der Linken. Zunächst müssten die finanziellen Auswirkungen auf den Tisch. Ebenso müsse die Frage geklärt werden, ob ein Vergleich nicht auch auf den Schadenersatzprozess gegen Dahm durchschlage. Es müsse ganz klar die Verantwortung für die damalige Misere deutlich werden.

Michael Böddeker, seit Oktober 2015 Geschäftsführer der Völklinger Stadtwerke, antwortete auf SZ-Anfrage, die Kostenbelastung im Falle dieses Vergleichs müsse erst noch aktuell ermittelt werden. Das Arbeitsverhältnis von Dahm hätte regulär am 31. Mai 2018 geendet. Die Stadtwerke würden in diesem Verfahren durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Klaus Lorig, und Rechtsanwalt Lippert von der Kanzlei Rapräger vertreten. Dies deshalb, da in gerichtlichen Angelegenheiten mit der Geschäftsführung die Stadtwerke immer durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates vertreten würden. Er selbst, so Böddeker, habe an an den mündlichen Verhandlungen auch deshalb nicht teilnehmen dürfen, da er möglicherweise als Zeuge gehört werden sollte.

Auf Frage nach seiner Meinung zu dem Vergleich antwortete Böddeker wörtlich: "Momentan kann und will ich das Ergebnis nicht bewerten. In eine Gesamtbeurteilung müssen aber sicherlich auch die ökonomischen Hinterlassenschaft der Tätigkeit von Herrn Dahm und die daraus für Teile der Belegschaft entstandenen Konsequenzen einbezogen werden." Dahm hatte nach SZ-Informationen als Geschäftsführer 150 000 bis 180 000 Euro (einschließlich Nebenbezüge) im Jahr verdient.

Zum Thema:

Schadenersatz-Forderung bleibt im Raum Laut Vergleich soll Jochen Dahm, dem bereits Mitte Oktober 2014 fristlos gekündigt worden war, bis 31. Mai 2015 sein früheres Geschäftsführer-Gehalt erhalten. Weiter soll Dahm seinen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung behalten, die er ab 1. Juni 2017 in Anspruch nehmen wolle. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Wie das Landgericht weiter in einer Pressemitteilung schreibt, sollen mögliche Ansprüche der Völklinger Stadtwerke gegen Dahm auf Schadenersatz in Millionenhöhe, die derzeit Gegenstand eine weiteren Rechtsstreits sind, vom Vergleich unberührt bleiben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort