Kein „goldener Handschlag” für Jochen Dahm

Völklingen · Der Aufsichtsrat lehnt einen Vergleich ab.

 Jochen Dahm Archivfoto: Becker & Bredel

Jochen Dahm Archivfoto: Becker & Bredel

Der Aufsichtsrat hat am Dienstag, wie immer, nichtöffentlich getagt. Und seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aber in diesem Fall war dem Gremium das öffentliche Interesse wohl sehr klar. Und so tat der Aufsichtsratsvorsitzende, Völklingens Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU), gestern auf SZ-Nachfrage das wichtigste Ergebnis der Sitzung kund: Einen "goldenen Handschlag" für den Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Jochen Dahm wird es nicht geben.

"Aufgrund der Empfehlung der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Holding einstimmig beschlossen, den Vergleichsvorschlag zu widerrufen", lautete die - offenbar im Gremium abgestimmte - Formulierung, die Lorig bekanntgab.

Hintergrund: Dahm hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Darüber wird vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Beim jüngsten Termin hatte die Vorsitzende Richterin einen Vergleich vorgeschlagen. Danach sollte Dahm, der Mitte Oktober 2014 die erste von mittlerweile zwölf außerordentlichen Kündigungen erhalten hatte, noch bis Ende Mai 2015 sein Gehalt bekommen. Und seine betriebliche Altersversorgung behalten; Leistungen daraus wollte Dahm, Jahrgang 1955, erstmals im Juni 2017 in Anspruch nehmen. Die Anwälte Dahms und der Stadtwerke hatten vor Gericht diesen Vergleich unterzeichnet - vorläufig. Es galt der Vorbehalt, dass die Gremien der Stadtwerke zustimmen. Und beide Parteien können bis zum 15. Mai den Vergleich widerrufen.

Das wird nun wohl kommen. So gut wie sicher, sagte Lorig der SZ, werde der Stadtrat dem eindeutigen Votum des Aufsichtsrates folgen. Wobei das nach Auskunft des OB noch nicht in der heutigen Ratssitzung geschehen soll. Deren nichtöffentlicher Teil - mit dem Tagesordnungspunkt "Konzernangelegenheiten" - diene der Information. Für den 6. April sei eine Sondersitzung anberaumt, bei der noch weitere Stadtwerke-Themen anstehen. Da solle über den Vergleich beschlossen werden.

Das Gericht wird dann den Dahm-Prozess fortsetzen. Nächster Termin ist nach Lorigs Auskunft der 7. Juli, 9.30 Uhr. Unabhängig davon gehen auch drei weitere Gerichtsverfahren weiter: Die Stadtwerke fordern von Ex-Geschäftsführer Dahm und den einstigen Prokuristen Ralf Schmitt und Heribert Henner Schadenersatz in Millionenhöhe.

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