Licht im Dschungel

Es werde Licht, und zwar im Paragrafen-Dschungel. Nach diesem Motto geht der Völklinger Stadtrat gleich drei verwickelte Fälle an.

Fall Nummer 1: Was ist nun "übliche Badekleidung"? Bei dieser Frage war das Aufsichtspersonal bisher auf sich gestellt. Eltern berichten auf der SZ-Facebook-Seite, dass sie Unerfreuliches erlebten. Obwohl sie doch nur vor hatten, ihre Kinder vor Sonnenbrand zu schützen. Nun steht in der neuen Badeordnung ausdrücklich, dass Schwimm-Shirts erlaubt sind. Und Schwimmanzüge bis hin zum Burkini. Jetzt zählt nur noch das Material.

Fall 2: Wanderweg Ludweiler. Diesen Fall hatte das Verwaltungsgericht der Stadt Völklingen entzogen und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zugewiesen. Der Stadtrat sollte nun einen augenscheinlich unmöglichen Kompromissvorschlag schlucken. Richtige Reaktion: Ein klares Nein! Und die Verantwortung zurück an den Absender. Mit Hinweis aufs Grundbuch, wo ein öffentliches Wegerecht eingetragen sei.

Fall 3: Neuer Bolzplatz Fürstenhausen. Aus dem Gerangel der Juristen heraus ist hier ein ebenso mächtiger wie wahrscheinlich unnötiger Lärmschutzwall entstanden. Wobei offen bleibt, ob ein neuer Platz überhaupt nötig war. Aus Sicht vieler Ratsmitglieder hat Oberbürgermeister Klaus Lorig (CDU) da vorschnell eine Vereinbarung zu Ungunsten der Kinder unterschrieben. Lorigs Wall lässt der Rat nun jedenfalls nicht mehr auf sich sitzen.

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