Oberlandesgericht entscheidet heute Gericht urteilt über Schmerzensgeld für Kuß

Saarbrücken/Marpingen · Von Michael Jungmann

Im spektakulären Fall um das Justizopfer Norbert Kuß (74) aus Marpingen wird heute ein wichtiges Urteil des vierten Zivilsenates am Oberlandesgericht (OLG) erwartet. Der Vorsitzende Richter Dieter Barth hat, wie es im Juristenjargon heißt, die „Verkündung einer Entscheidung“ terminiert. Alles andere als ein Urteil zu Gunsten von Kuß wäre nach dem Verlauf der Beweisaufnahme und den bisherigen Andeutungen der Richter in der mündlichen Verhandlung eine faustdicke Überraschung. Für den pensionierten Bundeswehrbeamten, der exakt 683 Tage unschuldig im Gefängnis saß, geht es dabei nicht nur um Schmerzensgeld von 80♦000 Euro, die er von Professorin Dr. Petra Reetz-Junginger vom Homburger Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie fordert, sondern auch um Genugtuung.

Vor mehr als 13 Jahren war der Familienvater, der stets seine Unschuld beteuerte, von einer Strafkammer des Landgerichts zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er seine damalige Pflegetochter sexuell missbraucht haben soll. Die Strafkammer urteilte damals auf der Grundlage eines Glaubwürdigkeitsgutachtens, das die vom Gericht beauftragte Sachverständige Reetz-Junginger erstattet hatte. Sie stufte 2004 die Aussagen des Mädchens als „erlebnisorientiert“ und glaubwürdig ein. Ein fataler Fehler. Kuß musste unschuldig ins Gefängnis. Er und  seine Familie standen deshalb wiederholt vor dem Ruin. Erst nach jahrelangem Kampf durch die Instanzen, Wiederaufnahmeverfahren und weiteren Hürden, die die Justiz ihm in den Weg stellte, wurde er 2013 rückwirkend freigesprochen.

Für 683 Tage Haft zahlte ihm die Justizkasse pro Tag 25 Euro Entschädigung. Dieser Tagessatz ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Unter dem Strich also 17♦075 Euro. Zudem ersetzte ihm die Staatskasse wegen nachgewiesener Prozessverzögerung rund 9500 Euro für Anwaltskosten.

Kuß und seine Saarbrücker Anwältin Daniela Lordt machten nach dem späten Freispruch in einer Klage der Homburger Gerichtsgutachterin die Rechnung auf. Das Landgericht sprach dem Marpinger in einem ersten Teilurteil 50♦000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Klage ging ursprünglich um 80♦000 Euro. Über weitere Schadenersatz-Forderungen hat das Landgericht bislang noch nicht entschieden.

Gegen das Urteil, wonach sie dem Grunde nach haftet, ging Reetz-Junginger in Berufung zum OLG. Und dort gab der international anerkannte Glaubhaftigkeitsexperte Professor Max Steller (Berlin) als Obergutachter zu Protokoll: Das Gutachten seiner Kollegin war falsch und grob fahrlässig. Die OLG-Richter werden heute entscheiden, wie teuer die Gutachterin ihr Fehler zu stehen kommt.

Bei Justizopfer Kuß hat sich übrigens bereits vor Jahren die damalige Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) für Versäumnisse der Justiz  persönlich entschuldigt. Auf eine Entschuldigung oder schlichte Worte des Bedauerns der Gutachterin wartet Kuß bis heute.

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