Landgericht: Gerichtspsychiaterin muss Justizopfer Norbert Kuß 50 000 Euro zahlen

Saarbrücken · Justizopfer Norbert Kuß bekommt Schmerzensgeld von einer Homburger Gerichtspsychiaterin. Das hat das Landgericht Saarbrücken gerade entschieden. Weil die Frau ein fehlerhaftes Gutachten erstattet hat, das Kuß ins Gefängnis brachte, muss sie 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

 Justizopfer Norbert Kuß – hier mit seiner Anwältin Daniela Lordt – schilderte der dritten Zivilkammer des Landgerichts, was er in 683 Tagen unschuldig erlittener Haft erlebt hat. (Archivbild)

Justizopfer Norbert Kuß – hier mit seiner Anwältin Daniela Lordt – schilderte der dritten Zivilkammer des Landgerichts, was er in 683 Tagen unschuldig erlittener Haft erlebt hat. (Archivbild)

Foto: Becker & Bredel
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