SPD-Stellungnahme zu OB-Urteil SPD hält Urteil gegen Schneidewind für „unverhältnismäßig“

Homburg ·  Die Homburger SPD steht zu Rüdiger Schneidewind. Dieser habe einen Fehler gemacht, diesen zugegeben und sich in aller Form entschuldigt, führten die Sozialdemokraten aus. „Wir nehmen das Urteil des Landgerichts vom 21. Februar 2019 zur Kenntnis, sind aber entsetzt über die Höhe des Strafmaßes“, votierte der Stadtverbandsvorstand in seiner Sitzung am Montagabend.

Man halte das Urteil für unverhältnismäßig und es werfe Fragen auf,  etwa, ob der von  Schneidewind begangene und eingestandene Fehler nur durch ein de facto Berufsverbot wieder gut zu machen“ sei. Denn darauf laufe das Urteil hinaus. Jede weitere Beschäftigung werde erheblich erschwert.

Weiter stelle sich die Frage: „Wie soll Rüdiger Schneidewind die finanziellen Folgen des Urteils tragen, wenn ihm gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten genommen werden?“ Für die SPD fraglich ist zudem, ob es bei einem „angenommenen Schaden von etwa 100 000 Euro“  angemessen sei, „dass Schneidewind neben dem vernichtenden Strafmaß mit Kosten von über einer Million Euro bestraft wird durch den Verlust von Bezügen und Pensionsansprüchen sowie den Kosten für Prozess, Anwalt, Schadenersatz und Revision“.

Zudem möchte die SPD wissen, welchen Wert „das Gericht einer demokratischen Wahl“ beimesse, „wenn es den Homburger Oberbürgermeister mit einer mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung ausdrücklich abqualifizieren und aus dem Amt entfernen will.“

Es gehe nicht nur um Schneidewind, sondern auch „um die politische Kultur unseres Landes“. Darum sei es „zwingend erforderlich, dass sich der Bundesgerichtshof dieses Urteil noch einmal genau ansieht“. Schneidewind „ist und bleibt einer von uns“, betont die SPD.

Das Urteil von vergangenem Donnerstag und die Reaktionen darauf haben bereits hohe Wellen geschlagen. So hatten es einige Bürger aus dem Saarpfalz-Kreis kritisiert. Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Christian Dornis, verwahrte sich  gegen „unsachliche Kritik“.  Die Kammer habe in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, so Dornis, dass das Beamtenstatusgesetz einen Beamten, der zu mehr als einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt ist, per Gesetz für nicht geeignet erkläre und vorschreibe, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Das sei die Folge des Strafausspruchs.

 Die Homburger Grünen hatten den Rücktritt Schneidewinds gefordert, die FDP Homburg dessen Abwahl.  Die Jusos sprachen sich für eine politische Wende aus (wir berichteten). Der Stadtverband Homburg der AfD begrüßte das Urteil ausdrücklich, es sei richtig und konsequent. Die AfD gehe davon aus, dass Schneidewind nun von seinem Amt als Oberbürgermeister zurücktreten werde.

Zum Hintergrund: OB Rüdiger Schneidewind geht nach seiner Verurteilung in der Detektivaffäre wegen schwerer Untreue zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und 10 000 Euro Geldstrafe in Revision, wird aber seine Amtsgeschäfte bis auf Weiteres nicht mehr ausüben. Das Ministerium hatte mitgeteilt,  dass ein Ruhenlassen der Amtsgeschäfte beamtenrechtlich nicht möglich sei. Der erforderliche Schritt der Aufsichtsbehörde sei die vorläufige Suspendierung.

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