Detektivaffäre Ministerium prüft Suspendierung von Schneidewind

Homburg · Die „Detektivaffäre“ um den Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind sorgt weiterhin für viel Aufregung. Das saarländische Innenministerium prüft, ob der OB vorläufig suspendiert werden kann. Denn der Verwaltungschef kann nicht einfach seine Amtsgeschäfte ruhen lassen. Viele Unwägbarkeiten, um die sich jetzt vor allem einer kümmern muss.

 Bürgermeister Michael Forster (links) hat aktuell  von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind die Amtsgeschäfte übernommen. Offiziell fehlt noch die Suspendierung des Verwaltungschefs durch das Innenministerium. Diese Entscheidung ist zeitnah zu erwarten.

Bürgermeister Michael Forster (links) hat aktuell  von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind die Amtsgeschäfte übernommen. Offiziell fehlt noch die Suspendierung des Verwaltungschefs durch das Innenministerium. Diese Entscheidung ist zeitnah zu erwarten.

Foto: Linda Barth/Stadt Homburg

Das Urteil gegen Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind in der Detektivaffäre wegen schwerer Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie 10 000 Euro Bußgeld hat  hohe Wellen geschlagen in der Kreis- und Universitätsstadt – unter den Parteien, aber auch in der Bevölkerung. Neben Solidaritätsbekundungen für den OB und Kritik am Urteil selbst wurde auch der Ruf nach Rücktritt des Verwaltungschefs und nach einem kompletten Neuanfang im Rathaus laut. Es mehren sich mittlerweile auch die Stimmen von Bürgern, die sich gegen die Unterzeichner einer Resolution pro Schneidewind wenden und denen „unberechtigte Richterschelte“ vorwerfen. Der Richter hatte vor der Urteilsbegründung in einer „persönlichen Einlassung“ Rüdiger Schneidewind die Befähigung zum Amt eines Oberbürgermeisters abgesprochen und der Homburger Stadtspitze Dilettantismus und Sorglosigkeit vorgeworfen.

 Der Oberbürgermeister seinerseits hatte direkt nach dem Richterspruch angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof, das sich hinziehen kann,   werde er seine Amtsgeschäfte  nicht mehr ausüben (wir berichteten). Zwischenzeitlich hat Bürgermeister Michael Forster (CDU) übernommen, etwa schon bei der Stadtratssitzung am Abend des Tags, als das Urteil ausgesprochen wurde. Forster gilt als unbelastet von den Vorgängen im Rathaus, ist er doch gerade erst seit Anfang November im Amt. Er hat als zweiter Mann der Stadt nun das Sagen und bereits angekündigt, dass er im Rathaus alles auf den Prüfstand stellen werde. Die Unterstützung einer großen Mehrheit im Stadtrat dürfte ihm dabei sicher sein. Er werde sich die Verwaltungsabläufe im Rathaus „ohne Tabus“ anschauen und – gemeinsam mit den Mitarbeitern – einen Veränderungsprozess anstoßen, sagte er gestern gegenüber unserer Zeitung. Forster: „Homburg steckt in einer tiefen Krise, aus der wir raus müssen.“

Aber wie geht es nun weiter in der Causa Schneidewind? Das Innenministerium hatte mitgeteilt,  dass ein Ruhenlassen der Amtsgeschäfte beamtenrechtlich nicht möglich sei. Der erforderliche Schritt der Aufsichtsbehörde sei die vorläufige Suspendierung. Hier gibt es aber noch keine Entscheidung, teilte das saarländische Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit. Das Verfahren über eine vorläufige Dienstenthebung (Suspendierung) sehe es vor, dass dem Beamten zunächst die Gelegenheit gegeben werden muss, „sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern“. Eine entsprechende Anhörung erfolge in Kürze, hieß es Ende vergangener Woche.

Das Ministerium gehe aber davon aus, „dass auch vor dem Hintergrund der bereits öffentlich getroffenen Aussagen von Herrn Schneidewind dieses Verfahren zügig durchgeführt werden kann und eine schnelle Lösung gefunden wird“.

Und was bedeutet das dann für die Stadt Homburg?  „Eine Suspendierung würde am Beamtenstatus nichts ändern, ließe aber die Dienstleistungspflicht des Beamten entfallen. In diesem Fall würde der Oberbürgermeister durch Beigeordnete in der vom Stadtrat festgesetzten Reihenfolge vertreten“, so weit das Ministerium.

Eine Suspendierung könne bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens andauern. Und sie könne auch jederzeit von der zuständigen Behörde, dem Landesverwaltungsamt, zurückgenommen werden. In den Tagen nach Fastnacht ist – wie es derzeit aussieht – mehr Klarheit zu erwarten.

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