Richter verpassen Denkzettel

Neunkirchen. Viele Verfahren laufen jährlich am Amtsgericht Neunkirchen. Einige werden eingestellt, weil die Beschuldigten entweder freiwillig oder gemäß Richterspruch eine - von Juristen als Geldauflage bezeichnete - Strafe bezahlen

Neunkirchen. Viele Verfahren laufen jährlich am Amtsgericht Neunkirchen. Einige werden eingestellt, weil die Beschuldigten entweder freiwillig oder gemäß Richterspruch eine - von Juristen als Geldauflage bezeichnete - Strafe bezahlen. 2009 hat das Amtsgericht Neunkirchen Geldauflagen von rund 48 538 Euro verhängt, teilt der Direktor des Amtsgerichtes Neunkirchen, Johannes Schmidt-Drewniok, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Davon gingen rund 21 928 Euro an die Staatskasse, 7875 Euro an den Weißen Ring und 18 735 Euro an andere Vereine. Im Jahr 2008 hingegen seien es 24 730 Euro gewesen. Davon gingen 10 885 Euro an die Staatskasse, 12 675 Euro an den Weißen Ring und 1170 Euro an sonstige Einrichtungen. "Dieser zahlenmäßige Unterschied kann dadurch zu Stande kommen, dass vielleicht 2009 einige hohe Summen gezahlt werden mussten", erklärt der Richter. Wer wieviel Geld an wen bezahlen muss, entscheiden die Richter - natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, versichert der Neunkircher Amtsrichter. Wichtigste Voraussetzung dafür, dass eine Organisation Geld aus einem Amtsgerichtsprozess bekommen kann, ist die amtlich anerkannte Gemeinnützigkeit der Organisation. Die Ziele eines Vereines müssen in seiner Satzung formuliert und vom Amtsgericht als gemeinnützig bestätigt sein. Der Verein muss im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen sein und regelmäßig nachweisen, dass er sein Geld zum Wohl der Allgemeinheit einsetzt. Aber selbst wenn das alles erfüllt ist, kommt der Verein nicht automatisch auf die Liste derer, die vom Amtsgericht bedacht werden dürfen. Das Landgericht Saarbrücken entscheidet, wer auf diese Liste kommt. Und daran orientieren sich dann die Amtsrichter. Wer dann letztendlich das Geld bekommt, entscheidet der Richter. Manche Richter weisen das Geld einer Organisation zu, die sich auf dem Gebiet engagiert, auf dem der Beschuldigte seine Verfehlung beging. Wenn etwa jemand wegen Körperverletzung angeklagt wurde, kann der Richter ihm auferlegen, die Geldstrafe dem Weißen Ring zu überweisen: "Dem Angeklagten wird somit eine Art Denkzettel verpasst."Vor allem, so Schmidt-Drewniok weiter, sei die Auflage bei einem wohlhabenden Menschen entsprechend höher als bei einem weniger betuchten Bürger. "Sonst handelt es sich um keine Sanktion", erklärt der Richter. Übrigens kann eine Geldauflage nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher trägt das Amtsgericht Neunkirchen einen Teil zu fast einer Million Euro bei, die durch Geldauflagen jedes Jahr im Saarland zusammenkommen.

HintergrundGrundlage dafür, dass ein Amtsgericht einen Beschuldigten anweisen kann, Geld an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse zu bezahlen, sind die Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung (StPO), 56 b des Strafgesetzbuches (StGB) sowie 23 und 47 des Jugendgesetzbuches (JGG). Nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung (StPO) kann ein Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt werden, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Vergehen - also kein Verbrechen - handelt. ig

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