Amtsgericht bringt 163 000 Euro ins Rollen

Saarbrücken. Hunderte Verfahren laufen jährlich am Amtsgericht Saarbrücken. Viele werden eingestellt, weil die Beschuldigten entweder freiwillig oder gemäß Richterspruch eine - von Juristen als "Geldauflage" bezeichnete - Strafe bezahlen.2009 hat das Amtsgericht Saarbrücken "Geldauflagen" von insgesamt 162 591 Euro verhängt

Saarbrücken. Hunderte Verfahren laufen jährlich am Amtsgericht Saarbrücken. Viele werden eingestellt, weil die Beschuldigten entweder freiwillig oder gemäß Richterspruch eine - von Juristen als "Geldauflage" bezeichnete - Strafe bezahlen.2009 hat das Amtsgericht Saarbrücken "Geldauflagen" von insgesamt 162 591 Euro verhängt. Das waren 11 575 Euro mehr als 2008. Das Geld geht meist an gemeinnützige Organisationen - manchmal aber auch an die Staatskasse.Wer wie viel Geld an wen bezahlen muss, entscheiden die Richterinnen und Richter - natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, versichert der Saarbrücker Amtsrichter Olaf Weber. Wichtigste Voraussetzung dafür, dass eine Organisation Geld aus einem Amtsgerichtsprozess bekommen kann, ist die amtlich anerkannte Gemeinnützigkeit der Organisation. Die Ziele eines Vereines müssen in seiner Satzung formuliert und vom Amtsgericht als gemeinnützig bestätigt sein. Der Verein muss im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen sein und regelmäßig nachweisen, dass er sein Geld zum Wohl der Allgemeinheit einsetzt.Aber selbst wenn das alles erfüllt ist, kommt der Verein nicht automatisch auf die Liste derer, die vom Amtsgericht bedacht werden dürfen. Das Landgericht Saarbrücken entscheidet, wer auf diese Liste kommt. Und daran orientieren sich dann die Amtsrichter. Außer den Richtern dürfen die Staatsanwälte und sogar die Angeklagten selbst Vorschläge machen, welcher Organisation die "Geldauflage" zu Gute kommen soll. "Auch die Schöffen können eine solche Idee unterbreiten", stellt Jürgen Krüger, Vizepräsident des Amtsgerichtes, klar. Wer dann letztendlich das Geld bekommt, entscheidet der Richter. Manche Richter weisen das Geld einer Organisation zu, die sich auf dem Gebiet engagiert, auf dem der Beschuldigte seine Verfehlung beging. Wenn beispielsweise jemand wegen Drogenbesitzes angeklagt wurde, kann der Richter ihm auferlegen, die Geldstrafe an eine Suchthilfeeinrichtung zu überweisen. "Dem Angeklagten wird somit eine Art Denkzettel verpasst", erläutert Weber. In anderen Fällen ist es dem Richter vielleicht wichtiger, eine Organisation zu berücksichtigen, die einfach "nur" geographisch dort arbeitet, wo die Verfehlung geschah. Daher werden im Amtsgericht Saarbrücken meist Organisationen aus Saarbrücken beziehungsweise dem Saarland bedacht - 2008 gingen von 18 Saarbrücker "Geldauflagen" 13 an saarländische Organisationen.Der Verein zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland mit Sitz in Saarbrücken wird vom Saarbrücker Amtsgericht am stärksten bedacht. 2009 bekam diese Organisation insgesamt 81 616 Euro. Auf Platz zwei folgte die Staatskasse mit 45 350 Euro. Im Vergleich zu anderen Amtsgerichten verhängt das Amtsgericht Saarbrücken mehr als doppelt so viele Geldstrafen. Das liegt auch an der "erweiterten Zuständigkeit" dieses Gerichtes. "Zum Beispiel sind die Drogenverfahren aus dem ganzen Saarland am Amtsgericht Saarbrücken zentralisiert", berichtet Weber. Übrigens kann eine "Geldauflage" nicht steuerlich abgesetzt werden. Daher trägt das Amtsgericht Saarbrücken einen wichtigen Teil zu fast einer Million Euro bei, die durch "Geldauflagen" jedes Jahr im Saarland zusammenkommen.

HintergrundGrundlage dafür, dass ein Amtsgericht einen Beschuldigten anweisen kann, Geld an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse zu bezahlen, sind die Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung (StPO), 56 b des Strafgesetzbuches (StGB) sowie 23 und 47 des Jugendgesetzbuches (JGG). Nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung (StPO) kann ein Verfahren gegen eine "Geldauflage" eingestellt werden, wenn der Beschuldigte bestimmte Auflagen erfüllt. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Vergehen - also kein Verbrechen - handelt. ig

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