Reiher-Brutkolonien verschwinden

Mettlach. Graureiher brüten seit Anfang der 1980er Jahre wieder im Saarland. Sie wurden in den Nachkriegsjahren durch Verfolgung und Lebensraumzerstörung ausgerottet. Neben kleineren Brutkolonien konnten einige wenige große Brutkolonien mit bis zu 40 Nestern entstehen. Die geselligen Graureiher bilden gemeinsame Brutkolonien, mit Horstabständen unter drei Metern

 Nach Komplettrodung zerstört: Die Graureiher-Brutkolonie an der Saarschleife. Fotos: Nabu

Nach Komplettrodung zerstört: Die Graureiher-Brutkolonie an der Saarschleife. Fotos: Nabu

Mettlach. Graureiher brüten seit Anfang der 1980er Jahre wieder im Saarland. Sie wurden in den Nachkriegsjahren durch Verfolgung und Lebensraumzerstörung ausgerottet. Neben kleineren Brutkolonien konnten einige wenige große Brutkolonien mit bis zu 40 Nestern entstehen. Die geselligen Graureiher bilden gemeinsame Brutkolonien, mit Horstabständen unter drei Metern.

Nester auf hohen Bäumen

So können auf wenigen hohen Bäumen viele Brutnester entstehen. Die Vögel sind über Jahrzehnte ihrem Horstplatz treu, bessern das Vorjahresnest aus, brüten dort und ziehen meistens zwei bis vier Jungvögel groß. Meistens wird schon ab März gebrütet. In letzter Zeit kam es mehrfach zu Zerstörungen von Horstkolonien durch Baumfällungen.

Aktuell wurde die größte Brutkolonie mit bis zu 40 Nestern am Standort Saarschleife "durch Baumfällung des Gemeindeförsters vernichtet", klagt Karl Rudi Reiter aus Beckingen, der stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzbundes (Nabu). Die Reiher brüteten dort seit zwei Jahrzenten in einem Fichtenreinbestand. Die Nester konnten gut vom Aussichtspunkt Cloef aus eingesehen werden. "Graureiher und Niststandorte stehen generell unter Naturschutz", hält Reiter fest. Daher handele es sich nach seiner Auffassung bei der Baumfällaktion um einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Dort heißt es in Paragraph 44: "Es ist verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."

Die Waldfläche gehört zum EU-Vogelschutzgebiet Saarschleife und liegt im FFH-Schutzgebiet nach Europarecht. Der Gemeindeförster habe nach Nabu-Auffassung durch die Fällung gegen mehrere Gesetze verstoßen. "Ein Gemeindeförster, der sich nicht an geltendes Recht hält, ist in dieser Funktion fehlplaziert", urteilt Reiter.

Verstöße nehmen zu

Zwei weitere Brutstandorte wurden im Saarland nach seiner Mitteilung beeinträchtigt oder zerstört. So wurden 2010 bei Illingen in der Gemarkung Steinertshaus illegale Horstbaumfällungen während der Reiherbrutzeit durchgeführt.

Eine ebenfalls sehr große Brutkolonie wurde am Bostalsee für einen Hotelneubau geopfert. Hier erfolgte im Rahmen der Planung eine so genannte Umsiedlung. Nach Beseitigung der Horstbäume wurden künstliche Ersatzhorste auf anderen Bäumen angebracht. Diese Maßnahme war sehr umstritten, da kaum Erfahrungen mit solchen Aktionen bestehen. Die so genannte "Umsiedlung" war lediglich ein taktisches Planungsmanöver um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu umgehen, findet Karl Rudi Reiter vom Nabu.

Der Nabu sei sehr besorgt dass die zunehmenden Rechtsverstöße im Artenschutz die Naturschutzgesetzgebung schleichend aushebeln. < weiterer Bericht folgt.

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