Stadtrat beschließt Änderung des Bebauungsplans Heinitz

Neunkirchen · . Einstimmig hat der Neunkircher Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung eine Bebauungsplan-Änderung auf den Weg gebracht. Betroffen war der Bebauungsplan Nummer 45 "Grubenstraße". Die erste Teiländerung des Planes betrifft, so ist es den Sitzungsvorlagen zu entnehmen, das Gebiet westlich des Wertstoffhofes an der Grubenstraße auf dem ehemaligen Deponiegelände Heinitz-Dechen. Das private Gelände sei bereits nivelliert und asphaltiert. Hier sei "die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes" geplant, heißt es im Planentwurf. Zur Straße hin wird das Gelände durch einen Erdwall - laut Unterlagen auch zum Schutz der Anwohner vor Emissionen - abgeschirmt.

Nötig wurde diese Änderung des Bebauungsplanes, weil die Zufahrt zum Gelände auf den gültigen Plänen von der Moselschachtstraße her hätte erfolgen müssen. Die mittlerweile eingerichtete Zufahrt über die Grubenstraße ist planungsrechtlich nicht gedeckt. Das soll sich jetzt ändern.

Der neue Entwurf umfasst mit seinem Plangebiet auch die angrenzende Grubenstraße und ermölicht so auch rein formal die Verkehrsanbindung des Gebietes über die Grubenstraße. Die Planunterlagen werden für einen Monat im Rathaus ausgelegt. Im selben Zeitraum sollen sich die sogenannten Träger öffentlicher Belange zur geplanten B-Plan-Änderung äußern können. < weitere Berichte folgen

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