Bebauungsplan in Heinitzer Grubenstraße erfährt kleine Änderung

Neunkirchen · Der Ortsrat Neunkirchen hat am Mittwoch einstimmig der Aufstellung einer ersten Teiländerung des Bebauungsplans (BBPl) Nummer 45 in der Grubenstraße in Heinitz zugestimmt und damit den Weg freigemacht für die weitere Vorgehensweise. Hierzu erläuterte Stadtplaner Jörg Lauer, dass der Beschluss zur Aufstellung des BBPl schon im April 2015 im Stadtrat gefasst wurde, nun aber aufgrund einer veränderten Bedarfslage eines dort ansässigen Unternehmens auch eine geringfügige Änderung des BBPl nötig wird. Sie betrifft unter anderem den Weg zu der vorgesehenen Gewerbefläche. Der werde angepasst, um die dortige Wohnbebauung von Fahrzeuglärm zu verschonen, versicherte der Verwaltungsmitarbeiter. "Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben, es gab keine Anmerkungen und somit ist auch nicht mit Umweltauswirkungen zu rechnen", erläuterte Lauer.

Ortsvorsteher Volker Fröhlich informierte auch über die Seniorenfeier am 18. September in der neuen Gebläsehalle. Sie wird den älteren Mitbürgern Programm von 15 bis 18 Uhr bieten.

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