Service des Standesamtes: Heiraten auch samstags möglich

Neunkirchen · Das Standesamt in Neunkirchen bietet auch 2015 einen speziellen Service an: Eheschließung sind in Neunkirchen auch an Freitagnachmittagen und Samstagen möglich. Für folgende Samstage können nach Mitteilung der Stadtpressestelle Termine vereinbart werden: 17. Januar, 14. Februar, 21. März, 18. April, 9. und 23. Mai, 13. und 27. Juni, 11. und 25. Juli, 8. und 22. August, 12. und 26. September, 17. Oktober, 14. November und 19. Dezember.

An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen in der Zeit von 14 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten.

Termine können jedoch erst dann vergeben werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes.

Ein besonderen Service bietet das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Eheschließungen in der Stummschen Kapelle (von Mai bis September), im Neunkircher Zoo und im Karchersaal in Furpach an. Im Karchersaal können sich Heiratswillige von montags bis freitags und an Samstagnachmittagen trauen lassen, wenn die Feier im Anschluss an die Trauung dort stattfindet. Für die Anmietung des Karchersaals ist die Neunkircher Kulturgesellschaft zuständig, Tel. (06821) 2900-613. Weitere Informationen sind erhältlich beim Standesamt unter Tel. (06821) 202-164 oder -165.

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