Das Jawort lässt sich in Neunkirchen an besonderen Orten geben

Neunkirchen · . Das Standesamt in Neunkirchen bietet auch 2016 einen speziellen Service an: Eheschließung sind in Neunkirchen auch an Freitagnachmittagen und Samstagen möglich. Für folgende Samstage können Termine vereinbart werden: 16. Januar, 13. Februar, 19. März, 16. April, 7. und 21. Mai, 11. und 25. Juni, 9. und 23. Juli, 13. und 27. August, 10. und 27. September, 15. Oktober, 12. November und 17. Dezember.

An den Freitagnachmittagen die diesen Terminen vorausgehen, werden ebenfalls Eheschließungen in der Zeit von 14 Uhr bis 15.30 Uhr angeboten, wie die Pressestelle der Stadt Neunkirchen mitteilt.

Termine können jedoch erst dann vergeben werden, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung geprüft sind und die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt erfolgt ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren die Mitarbeiter des Standesamtes. Einen besonderen Service bietet das Standesamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Eheschließungen in der Stummschen Kapelle (von Mai bis September), im Neunkircher Zoo und im Karchersaal in Furpach an. Im Karchersaal können sich Heiratswillige von montags bis freitags und an Samstagnachmittagen trauen lassen, wenn die Feier im Anschluss an die Trauung dort stattfindet.

Für die Anmietung des Karchersaals ist die Neunkircher Kulturgesellschaft zuständig, Tel. (0 68 21) 2 90 06 13. Weitere Informationen erhält man beim Standesamt unter Tel. (0 68 21) 20 21 64 oder -65.

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