Gnadenfrist für Wahlplakate läuft bald ab

Neunkirchen. So gut wie keine Partei macht eine Ausnahme: Die Köpfe der Kandidaten hängen auch neun Tage nach der Bundestagswahl noch an Bäumen, Laternen und Plakatwänden. Einige großformatige Plakate, mit denen "der neue Ministerpräsident" (?) angepriesen wird, sind sogar noch von der Landtagswahl übrig geblieben, die bekanntlich bereits am 30. August über die Bühne gegangen ist

Neunkirchen. So gut wie keine Partei macht eine Ausnahme: Die Köpfe der Kandidaten hängen auch neun Tage nach der Bundestagswahl noch an Bäumen, Laternen und Plakatwänden. Einige großformatige Plakate, mit denen "der neue Ministerpräsident" (?) angepriesen wird, sind sogar noch von der Landtagswahl übrig geblieben, die bekanntlich bereits am 30. August über die Bühne gegangen ist. Der Bürger fragt sich, wie lange sich die Parteien mit dem Abräumen nach der Wahl Zeit lassen können. Die SZ fragte deshalb gestern bei der Kreisstadt Neunkirchen nach. Holger Janes, zuständiger Abteilungsleiter beim Ordnungsamt, teilt folgende Sachlage mit: In Neunkirchen haben die Parteien bis 14 Tage nach der Wahl Zeit, die Plakatierung zu entfernen. Sollten nach Ablauf dieser Frist noch Plakate hängen, wird der Zentrale Betriebshof diese entfernen und dies den Parteien in Rechnung stellen. hek

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