Wettrüsten am Laternenpfahl

Saarbrücken · Mit 200 Plakaten darf jede Partei in der Landeshauptstadt um die Gunst der Wähler bei der Bundestagswahl am 22. September werben. Wo und wie die Plakate hängen dürfen, ist von der Stadt genau festgelegt.

. Längst tobt in Saarbrücken der Kampf um die besten Laternen, denn am 22. September ist Bundestagswahl. Die Kandidaten wollen die letzten Wochen nutzen, um an möglichst prominenter Stelle für sich zu werben. In der Landeshauptstadt hängen die Plakate an Bäumen, Brücken und Laternenpfählen. Wahlentscheidend sind sie vielleicht nicht, doch "nicht mitmachen" kommt kaum in Frage: Zehn der zwölf zur Wahl zugelassenen Parteien haben bei der Stadt Saarbrücken die maximal zulässige Anzahl an Plakaten, je 200 Stück, beantragt. Vom Ordnungsamt haben die Parteien dann nummerierte Aufkleber mit Hologrammwappen bekommen. Die müssen auf die Plakate geklebt werden, um kontrollieren zu können, dass nicht mehr als die genehmigten Plakate aufgehängt werden. Das solle Chancengleichheit sicherstellen, erklärt Stadt-Pressesprecher Thomas Blug.

Zusätzlich müssen die Parteien der Stadtverwaltung eine Liste vorlegen, auf der die aufgehängten Plakate verzeichnet sind. Und dabei bevorzugen die Parteien meist die Straßen, an denen viel Durchgangsverkehr herrscht. Westspange, Ostspange, andere Brücken über die Saar und Ausfallstraßen wie die Dudweiler Landstraße oder die Lebacher Straße sind im Fokus der Wahlwerber. Innerhalb eines Tages waren an der Ostspange keine Laterne und kein Baum mehr ohne Transparent.

Die Vorgaben des Ordnungsamts regeln zudem, dass keine Verkehrszeichen und Ampeln für die Plakatierung genutzt werden dürfen, und die Werbung außerdem nur auf innerörtlichen Straßen hängen darf. "Die Wahlwerbung darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen", so Blug. Bäume dürfen durch Wahlplakate nicht beschädigt, Plakate dort nur mit verrottbarem Material wie Hanf- oder Sisalschnüren angebracht werden. Zum Aufhängen an Geländern und Masten darf nur Kabelbinder benutzt werden, Draht ist verboten. Generell ausgenommen von der Erlaubnis der Wahlwerbung im öffentlichen Raum sind die Alte Brücke und die Fußgängerzonen. Hier will die Stadt das Stadtbild wahren.

Diese Regeln sind nicht neu. Das Verfahren wurde auch bei den vergangenen Wahlen angewandt, um ein Wettrüsten am Laternenpfahl zu vermeiden. Nach der Wahl müssen die Parteien ihre Plakate abhängen. Die Partei Die Linke klagt gegen die NPD wegen Volksverhetzung. Die Plakate, um die es dabei geht, hängen in Saarbrücken vor allem in Malstatt und Burbach. Was unternimmt die Stadt jetzt?

Wohlfahrth: Gar nichts. Sollte die Klage Erfolg haben und es sich um Volksverhetzung handeln, werden wir die Plakate natürlich entfernen oder die Partei dazu auffordern, das zu tun. Die Entscheidung muss aber ein Gericht treffen. Solange können wir nichts machen.

Wie lange dürfen Parteien die Plakate nach der Wahl noch hängen lassen?

Wohlfahrth: Die Parteien haben 48 Stunden Zeit, die Plakate wieder abzuhängen. Dazu gehört auch das Befestigungsmaterial wie die Kabelbinder. Geschieht das nicht, entfernen wir die Plakate und stellen die Kosten dafür der Partei in Rechnung. Außerdem kann ein Ordnungsgeld fällig werden, weil es sich dann um illegales Plakatieren handelt. Und das ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wer kontrolliert das?

Wohlfahrth: Unsere Mitarbeiter vom Ordnungsamt. Sie kontrollieren auch, ob zuvor alle Bedingungen fürs Plakatieren beachtet wurden. > weiterer Bericht

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