Spielhallengesetz Ministerium weist Kritik von Spielhallen zurück

Saarbrücken · Das Wirtschaftsministerium hat Kritik saarländischer Spielhallen-Betreiber an der Bearbeitungsdauer von Härtefall-Anträgen zurückgewiesen. Die rund 200 Anträge würden im Landesverwaltungsamt „nach Recht und Gesetz bearbeitet“, teilte ein Sprecher mit.

Es handele sich „um sehr komplexe Anträge, deren Prüfung Zeit braucht, weil jeder Einzelfall anders gelagert und eine große Zahl von Unterlagen eingehend und rechtssicher zu bewerten ist. Dies gilt umso mehr, als bereits Klagen angekündigt wurden“. Das saarländische Spielhallengesetz, das nach Vorgaben im Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet wurde, sieht seit 1. Juli dieses Jahres einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen sowie ein Verbot von Mehrfachkonzessionen vor. Die Spielhallen-Betreiber im Saarland sehen aufgrund der neuen Gesetzeslage rund 800 Jobs in Gefahr (wir berichteten). Sie hatten deshalb insgesamt 197 Härtefall-Anträge gestellt, um Ausnahmen zu erwirken. Wie lange die Bearbeitung noch dauert, ließ das Ministerium offen.

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