„Gemeinde ist der falsche Klage-Gegner“

Weiskirchen · Grund der Kritik ist die Klage der FWG vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Beschluss des Rates vom 22. Mai. Dabei geht es um den Windpark auf dem Schimmelkopf im Zusammenhang mit dem geänderten Flächennutzungsplan.

Nach der Kommunalwahl vom 25. Mai, in der die Kräfteverhältnisse im Weiskircher Gemeinderat neu definiert wurden, wird der Ton in dem Gremium rauer: Die CDU , die bei der Wahl zwei Sitze verlor und trotzdem stärkste Kraft im Rat blieb, hat unmittelbar vor einer Sondersitzung des Rates am heutigen Donnerstag die Freie Wähler-Gemeinschaft (FWG) scharf kritisiert: Deren Verhalten sei "unfassbar und ungeheuerlich", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von CDU-Ratsfraktion und -Gemeindeverband, die von dessen Vorsitzendem Thorsten Willems übermittelt wurde.

Grund für die harsche Kritik ist die Klage der FWG Weiskirchen vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Beschluss des Gemeinderates vom 22. Mai. Damals hatte der Rat den geänderten Flächennutzungsplan für die Gemeinde beschlossen und somit planungsrechtlich den Weg frei gemacht für die Realisierung des umstrittenen Windparks auf dem Schimmelkopf (siehe Infokasten). Schon in der Sitzung hatte der FWG-Fraktionsvorsitzende Gunnar Schulz kritisiert, dass in der Tagesordnung und den Erläuterungen zu der Sitzungseinladung nicht erwähnt sei, dass eine Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan erfolgen soll. Dies diene nun auch zur Begründung der Klage. Die CDU hält fest: "Nach unserer Auffassung eine Begründung, die an den Haaren herbeigezogen ist und keine gesetzliche Grundlage hat."

Die Frage, die man sich stellen müsse, lautet aus Sicht der CDU : Was bezweckt die FWG mit ihrer Klage? Dass die FWG gegen die erneuerbaren Energien auf dem Schimmelkopf ist, sei bekannt. Doch sei zwischenzeitlich nicht nur die Baugenehmigung erteilt, das Bauvorhaben befinde sich zudem in der Umsetzungsphase. "Demnach kann es doch nur drei Gründe für diese Klage geben: der Gemeinde Weiskirchen Schaden zuzufügen, Bürgermeister und Verwaltung zu diskriminieren und den Gemeinderat für dumm und dämlich zu erklären", wettern die CDU-Vertreter.

Der Schaden für die Gemeinde Weiskirchen ist aus Sicht der Christdemokraten nicht nur ideell, sondern auch monetär. "In einer Zeit, in der Vereins-, Jugend- und Seniorenförderung fast gegen null geht, sind diese Gerichts- und Rechtsanwaltskosten völlig überflüssig und tun richtig weh." Der Rat wird heute darüber befinden, ob die Gemeinde sich juristischen Beistand für den Rechtsstreit einholen kann.

Die CDU sieht die Klage der FWG kritisch: "Letztendlich werden dem Gremium Gemeinderat seine demokratischen Grundrechte nicht nur in Frage gestellt, sondern ganz einfach bestritten." Die CDU-Vertreter erklären weiter: "Demokratisch und politisch betrachtet ist diese Klage ein Skandal und ein Angriff auf alle Demokraten im Gemeinderat." Die CDU habe Sorge um die politische und demokratische Kultur, "wobei diese Sorge durch bestimmte Ereignisse und Flugblätter der FWG im Kommunalwahlkampf eher noch verstärkt wird". Die CDU Weiskirchen fordere die FWG auf, "zur Demokratie zurück zu kehren sowie demokratisches Handeln und demokratische Entscheidungen zu respektieren".

Der Gemeinderat tagt am heutigen Donnerstag, 7. August, 18 Uhr, im Rathaus.

Weiskirchens Bürgermeister Werner Hero erklärte gegenüber der SZ, die Klage der Freien Wähler-Gemeinschaft bestehe aus zwei unterschiedlichen Punkten: Zum einen gebe es einen Eilantrag auf eine Einstweilige Verfügung. Diese solle die Gemeinde verpflichten, die bereits begonnenen Arbeiten am Windpark auf dem Schimmelkopf und insbesondere die dortigen Rodungen sofort einzustellen. Hier sehe sich die Gemeinde aber als der falsche Klage-Gegner, "denn wir sind weder der Erteiler noch der Inhaber der Baugenehmigung". Diese sei vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) an die Firma Juwi, die den Park geplant habe und errichten wolle, ausgestellt worden.

"Diese Klage müsste sich eigentlich gegen Juwi richten", sagt Hero. Daneben gebe es ein Hauptsacheverfahren, in dem die FWG den Beschluss des Gemeinderates vom 22. Mai zur Änderung des Flächennutzungsplanes für rechtswidrig erklären lassen will. Der vorgesehene Standort der Windräder auf dem Schimmelkopf ist in dem geänderten Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen.

Mit 15 Ja-Stimmen bei fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hatte der Rat diesen Plan in der Sitzung unmittelbar vor der Wahl gebilligt. Doch gegen den Beschluss will die FWG nun vor dem Verwaltungsgericht zu Felde ziehen - und klagt dabei sowohl gegen den Bürgermeister als Chef der Verwaltung als auch gegen den Gemeinderat selbstwas für die CDU inakzeptabel ist: "Der Beschluss eines demokratisch gewählten und demokratisch handelnden Gremiums wird vor dem Verwaltungsgericht mit mehr als zwielichtigen Gründen beklagt."

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