Schimmelkopf wird nicht Naturschutzgebiet

Weiskirchen. Die Fraktion der FWG im Weiskircher Gemeinderat kritisiert die ablehnende Haltung der übrigen Ratsfraktionen bezüglich der Ausweisung eines Naturschutzgebietes rund um den Schimmelkopf. Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Antrag der FWG Weiskirchen mit den Stimmen von CDU, FDP und GAL abgelehnt

Weiskirchen. Die Fraktion der FWG im Weiskircher Gemeinderat kritisiert die ablehnende Haltung der übrigen Ratsfraktionen bezüglich der Ausweisung eines Naturschutzgebietes rund um den Schimmelkopf. Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Antrag der FWG Weiskirchen mit den Stimmen von CDU, FDP und GAL abgelehnt.Das Votum der SPD-Fraktion im Gemeinderat war dabei uneinheitlich. FWG-Sprecher Gunnar Schulz: "Der Antrag zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes war unter anderem begründet mit dem Vorkommen von Wildkatze, Schwarzspecht und Uhu im auszuweisenden Gebiet." Gleichfalls befänden sich in dem Terrain alte hohe Buchenbestände, "die kürzlich in einem anderen Bundesland als Weltnaturerbe unter besonderen Schutz gestellt wurden".

Das Gelände, das die FWG als Naturschutzgebiet ausweisen lassen wollte, grenze nach deren Angaben an eine Schutzfläche gemäß der Richtlinie "Fauna-Flora-Habitat Natura 2000", an das bestehende Naturschutzgebiet Holzbachtal und liege im Wasserschutzgebiet Weiskirchen Nord. Schulz: "Es wäre hier eine sinnvolle Ergänzung zum Erholungsgebiet Weiskirchen, mit dem Schimmelkopf als höchste Erhebung im Saarland."

Allerdings ist der Schimmelkopf auch als möglicher Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Diskussion.

Der Gemeinderat hat erst vor kurzem die Einleitung des entsprechenden Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan beschlossen. Wenn nun dem Antrag der FWG entsprochen worden wäre, dann wäre dieses Gebiet für die Windkraft-Nutzung nicht mehr in Frage gekommen. Denn auch nach den modifizierten Rahmenverordnungen des Landes, über die derzeit in den Gemeinden beraten wird und die wohl bis Jahresende in Kraft gesetzt werden, soll in Zukunft der Bau von Windrädern in Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht möglich sein - anders als etwa in Landschaftsschutzgebieten.

Wald wird bewirtschaftet

Die Mehrheit im Gemeinderat lehnte jedoch den Antrag der FWG zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes ab. Wie von Seiten der Gemeinderverwaltung zu erfahren war, war das Hauptargument für die Ablehnung dabei, dass die dafür vorgesehene Fläche nicht den Charakter eines Naturschutzgebietes besitze.So werde der Wald dort bewirtschaftet, auch seien Flora und Fauna anders als im angrenzenden Schutzgebiet Holzbachtal.

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