Thema: Vorsorgevollmacht Rechtliche Ratschäge für ehrenamtliche Betreuer

Rechtliche Betreuung bedeutet, für einen anderen Menschen rechtlich handeln zu dürfen. Im Normalfall dürfen Eltern für ihre Kinder handeln. Ansonsten bedarf es für dieses Handeln einer Vollmacht, auch Vorsorgevollmacht, oder eben einer rechtlichen Betreuung. Hierzu findet am 22. März, 15 Uhr, in der Pro-Seniore-Residenz in Erbach, Glanstraße 1, ein entsprechender Vortrag statt. Einen Überblick zu dem Thema gibt allen Interessierten Barbara Kohler, Inhaberin der Querschnittstelle Ehrenamtliche Betreuung beim Betreuungsverein pro Mensch in Limbach. Die Referentin begleitet und berät ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen sowie Vorsorgebevollmächtigte bei ihrer Tätigkeit.

Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten unter Telefon (0 68 41) 7080.

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