Eltern üben Kritik an Vorgehensweise der Kita GmbH

Dillingen. Die Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes brachte die gemeinnützige Kita GmbH, Träger von 129 Kindertagesstätten im Saarland, in die Bredouille

Dillingen. Die Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes brachte die gemeinnützige Kita GmbH, Träger von 129 Kindertagesstätten im Saarland, in die Bredouille. Als sie in ihrer Gründungsphase Betreuungsverträge aufsetzen ließ, dachte die gemeinnützige Trägergesellschaft katholischer Kindertageseinrichtungen nicht daran, bei der Befreiung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr eine Rücktrittsklausel einbauen zu lassen. Nun muss sich der Träger viel Kritik seitens der Eltern gefallen lassen. 2500 Verträge sind es laut Aussage von Kita-Geschäftsführer Rainer Borens, die abgeändert werden müssen.Eltern aus einer Kita im Nalbacher Ortsteil Körprich haben sich über die Vorgehensweise des Trägers beschwert. Sie seien erst vor einigen Tagen mit einer Einverständniserklärung über die Änderung informiert worden. Nun sollen sie diese zur Vertragsänderung bis zum 1. August unterschrieben zurück geben, sonst drohe die außerordentliche Kündigung. Wer zu dieser Zeit in Urlaub ist, muss die Erklärung nachreichen, sobald das Kind die Einrichtung wieder besucht.

Borens spricht von einer harten Erklärung, die jedoch aus juristischer Sicht notwendig war. Der Fehler sei vor Jahren gemacht worden, als der Träger den Betreuungsvertrag aufsetzen ließ, ohne eine Klausel einzubauen, die die Beitragsbefreiung für das dritte Kindergartenjahr rückgängig machen konnte. Die Kündigungsfrist in die Einverständniserklärung einzufügen, sei rechtlich notwendig gewesen. Der Geschäftsführer zeigt Verständnis für die Proteste und versucht zu beruhigen: "Wir werden kein Kind heimschicken und die Anpassung der Betreuungsverträge großzügiger handhaben, als sie geschrieben ist." hth

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