Fast genug Kindergarten-Plätze

Püttlingen · Im Schnitt steht in der Stadt Püttlingen für jedes Kind, das einen Anspruch darauf hat, auch ein Kita-Platz zur Verfügung. Ein paar Kinder werden aber vermutlich vom Stadtteil Püttlingen nach Köllerbach ausweichen müssen.

In den Püttlinger Kindertagesstätten stehen derzeit 545 Betreuungsplätze für Kinder bis zu sechs Jahren zur Verfügung. Diese Zahl geht aus dem Vorschulentwicklungsplan hervor, den die Stadtverwaltung jetzt dem Stadtrat vorgelegt hat.

Drei der insgesamt sieben Kindertageseinrichtungen betreibt die Stadt selbst, eine der Selbsthilfeverein Kindertagesstätte Püttlingen und drei die Kita-Gesellschaft.

91 dieser Plätze sind als Krippenplätze Kindern unter drei Jahren vorbehalten, 74 davon in Püttlingen , 17 in Köllerbach. Außerdem gibt es derzeit acht Tagesmütter, die insgesamt 34 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren betreuen dürfen.

Im laufenden Kindergartenjahr hätten 483 Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, dem steht die Zahl von 454 Plätzen gegenüber. Ein "Minderangebot" liegt nach städtischen Berechnungen aber nicht vor. Denn acht Prozent der betroffenen Kinder gehen in eine auswärtige Kita oder besuchen keine Kita. Entsprechend einer Vorgabe des statistischen Bundesamtes von 2012 müsse Püttlingen daher, um dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz genüge zu tun, im laufenden und kommenden Kindergartenjahr im Durchschnitt lediglich 444 Plätze anbieten - also zehn weniger als vorhanden.

So viel zur Statistik. Bei den tatsächlichen Zahlen ergibt sich im kommenden Jahr allerdings im Stadtteil Püttlingen eine Unterversorgung von zwölf Plätzen, wenn die Verwaltung die tatsächlichen Platzzahlen den voraussichtlichen Anmeldungen gegenüberstellt. Der größte Teil dieser Unterversorgung kann aber damit aufgefangen werden, dass in Köllerbach voraussichtlich gleichzeitig acht Plätze frei bleiben. Dann fehlen - wenn wirklich alle Anmeldungen realisiert werden - unterm Strich noch immer vier Plätze - ein Defizit, das noch keine Gruppenerweiterung zulässt. Als Lösung nennt die Verwaltung einen Paragrafen aus der "Ausführungsverordnung" des "saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes". Demnach sei eine Überbelegung einer Gruppe mit je einem Kind als Ausnahme möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort