Dämme gegen die Spielhallen-Flut

Saarbrücken. Glücksspiel soll im Saarland neu geregelt werden. Die Landesregierung bringt in der heutigen Landtagssitzung in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur "Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland" ein. In erster Linie soll mit dem Gesetz ein neuer Glücksspielstaatsvertrag vom Parlament bestätigt werden

 Glücksspielautomaten werden von Spielsucht-Experten als besonders kritisch eingestuft. Foto: Jan-Peter Kasper/dpa

Glücksspielautomaten werden von Spielsucht-Experten als besonders kritisch eingestuft. Foto: Jan-Peter Kasper/dpa

Saarbrücken. Glücksspiel soll im Saarland neu geregelt werden. Die Landesregierung bringt in der heutigen Landtagssitzung in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur "Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland" ein. In erster Linie soll mit dem Gesetz ein neuer Glücksspielstaatsvertrag vom Parlament bestätigt werden. Dieser ist bereits von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet und wurde notwendig, weil der 2008 in Kraft getretene Vertrag Ende 2011 ausgelaufen war. Der Glücksspielstaatsvertrag regelt das staatliche Monopol auf Glücksspiele und sorgt unter anderem dafür, dass Einnahmen aus dem Glücksspiel allgemeinnützig, zum Beispiel in Sportvereine, reinvestiert werden können.Zwar schafft der Vertrag verbindliche Rahmenbedingungen. Für eine länderspezifische Ausgestaltung sind jedoch die Landesregierungen zuständig. Als wichtigste Neuerung stellt der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf erstmals auch das Automatenspiel in sogenannten Spielhallen unter staatliche Aufsicht. Peter Klär ist Fachbereichsleiter Sport im Innenministerium und somit zuständig für die Reglementierung des Glücksspiels im Land. Er betont die Notwendigkeit, das Spielen an Automaten zu reglementieren: "Die Suchtforschung hat uns bestätigt, dass sich das Automatenspiel von der Unterhaltungsindustrie hin zu einem aggressiven und expansiven Spiel mit Gewinnmöglichkeiten entwickelt hat."

Nach Angaben der Landesfachstelle Glücksspielsucht litten 2011 3280 Personen an krankhafter Spielsucht. Zudem sei innerhalb nur eines Jahres die Anzahl der Geldspielgeräte in saarländischen Spielhallen von 2010 auf 2011 um mehr als 56 Prozent gestiegen. An 166 Spielhallenstandorten gibt es insgesamt 2786 Spielgeräte. Hinzu kommen laut Landesfachstelle Automaten in staatlichen Spielbanken und gastronomischen Betrieben. Im gesamten Land gibt es somit knapp 5200. Im Jahr 2009 hätten Spieler abzüglich der Gewinne insgesamt 50 Millionen Euro an Glücksspielautomaten im Land verloren.

Um im Sinne der Suchtprävention sowie des Jugend- und Spielerschutzes zu handeln, sei im Entwurf ein neues Spielhallengesetz eingebracht worden. Für neu beantragte Spielhallen soll laut Klär künftig ein Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten Halle gelten. Zudem sei es nicht mehr erlaubt, mehrere Spielhallen in einem Gebäude unterzubringen. Da früher Spielhallen nahezu rund um die Uhr geöffnet hatten, habe man sich dazu entschlossen, auch bei den Sperrzeiten einzugreifen. Die Hallen müssen künftig zwischen vier und zehn Uhr geschlossen bleiben. Ausweitungen der Zeiten sind für Einzelfälle im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehen. Zur Schließung ordnungsgemäß betriebener Spielstätten soll das Gesetz jedoch nicht unmittelbar führen. "Für bestehende Einrichtungen gibt es einen Bestandsschutz mit einer Übergangsregelung von fünf Jahren", so Klär. Nach diesem Zeitraum müsse die Konzession dann zu den neuen Konditionen beantragt werden.

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