Bürgerbündnis klagt gegen Ungleichbehandlung bei Wahlen

Dudweiler/Saarbrücken. Das Saarbrücker Bürgerbündnis von Professor Bernd Richter (Foto: ols) hat Beschwerde beim saarländischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Bürgerbündnis klagt "wegen Ungleichbehandlung bei der Kommunalwahl 2004". Das bestätigte der Pressesprecher des Bürgerbündnisses, Hermann Kreis, auf Anfrage

Dudweiler/Saarbrücken. Das Saarbrücker Bürgerbündnis von Professor Bernd Richter (Foto: ols) hat Beschwerde beim saarländischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Bürgerbündnis klagt "wegen Ungleichbehandlung bei der Kommunalwahl 2004". Das bestätigte der Pressesprecher des Bürgerbündnisses, Hermann Kreis, auf Anfrage.

Richter und Kreis sehen das Bürgerbündnis "rechtswidrig von der Sitzverteilung im Stadtrat und im Stadtverbandstag ausgeschlossen". Bei der Stadtratswahl erreichte das Bürgerbündnis 2005 3,4 Prozent der Stimmen, im Stadtverband, dem heutigen Regionalverband, rund vier Prozent. Wegen der Fünf-Prozent-Klausel erhielten die Kandidaten des Bürgerbündnisses keine Mandate. "Die Rechtswidrigkeit von Sperrklauseln bei Kommunalwahlen sind durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 und das nachfolgende Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts vom April 2008 verbindlich festgestellt", sagt Richter. Er erwartet vom saarländischen Verfassungsgericht, dass es das Bürgerbündnis für die Kommunalwahl den Stadtratsparteien gleichstellt. Das heißt für Kreis: "Dem Bürgerbündnis kann nicht erneut die mühselige und entwürdigende Beibringung von Stützungsunterschriften, die zur Wahlzulassung gefordert werden, zugemutet werden." ols

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