Urteil: Lehrer darf nach sexuellem Missbrauch nicht mehr unterrichten

Trier · Nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin hat ein Lehrer an einem Gymnasium im Raum Koblenz seine Arbeitsstelle verloren und darf nicht mehr unterrichten. Mit seinem Verhalten habe er "im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt", befanden die Richter am Verwaltungsgericht Trier gestern.Der Mann war wegen sexueller Handlungen an einer Jugendlichen zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Im anschließenden Disziplinarverfahren widerrief der Lehrer sein Geständnis und stellte die Glaubwürdigkeit der Schülerin infrage. Diese wurde daraufhin als Zeugin gehört und für glaubwürdig befunden. Ein Lehrer müsse selbst dann körperliche Distanz wahren, wenn eine Schülerin mit der Aufgabe der Distanz vordergründig einverstanden sei, hieß es in dem Urteil.

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