Urteil Gericht: „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

Koblenz/Trier · Zwei mutmaßliche „Reichsbürger“ aus Rheinland-Pfalz müssen auch nach einer Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz ihre Schusswaffen abgeben. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am Dienstag mit.

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden nicht an (Az: 7 B 11152/18.OVG).

Die zuständige Behörde hatte die Waffenbesitzkarten der beiden Männer widerrufen, weil sie gemäß mehrerer eigener Schreiben waffenrechtlich unzuverlässig seien. Aus den Dokumenten folge zweifelsfrei ihre Zugehörigkeit zum Spektrum der „Reichsbürger“. Ihren Vorstoß gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarten lehnte das Verwaltungsgericht Trier ab. Ihre Beschwerde dagegen wies das OVG ab.

Zwar gebe es keine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Unabhängig davon, ob die beiden Männer sich selbst als „Reichsbürger“ sähen oder nur einen Teil von deren Überzeugungen übernommen hätten, rechtfertigten ihre Schreiben die Prognose ihrer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Demnach hätten sie sich wesentliche Elemente der „Reichsbürgerbewegung“ zu eigen gemacht.

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