Bautz und Juniper ruhen in UrnenKleintiere dürfen zum Müll

Ottweiler/Spiesen-Elversberg. Hier sind Hunde zu Hause. Jeder kann das sehen und spüren, wenn er bei den Schwestern Ruth und Susi Lauff aus Ottweiler eintritt. Halsbänder und Leinen hängen im Flur, ungezählte Bilder an den Wänden. Drei Hundekörbchen stehen im Raum verteilt. Und ziemlich schnell schnuppern drei Hundenasen neugierig am Besucher

 Die Hunde-Freunde Susi und Ruth Lauff aus Ottweiler ließen ihre verstorbenen Vierbeiner einäschern, im Bild mit den Urnen und den weiteren Hunde Hopi und Zuni. Foto: Willi Hiegel

Die Hunde-Freunde Susi und Ruth Lauff aus Ottweiler ließen ihre verstorbenen Vierbeiner einäschern, im Bild mit den Urnen und den weiteren Hunde Hopi und Zuni. Foto: Willi Hiegel

Ottweiler/Spiesen-Elversberg. Hier sind Hunde zu Hause. Jeder kann das sehen und spüren, wenn er bei den Schwestern Ruth und Susi Lauff aus Ottweiler eintritt. Halsbänder und Leinen hängen im Flur, ungezählte Bilder an den Wänden. Drei Hundekörbchen stehen im Raum verteilt. Und ziemlich schnell schnuppern drei Hundenasen neugierig am Besucher. Bei den Lauffs leben derzeit Hundedame Hopi (6), ein Kromfohrländer. Dazu kommen Rüde Zuni (1), ein Shapendoes, und Terrier-Mischlingsdame Paris (geschätzte 4). Zwei Vierbeiner, die noch im Vorjahr bei den Lauffs lebten, haben noch immer ihren Platz im Haus: Zwei Urnen im Wohnzimmer bergen die Asche von Bautz und Juniper. Für sie haben die Lauff-Schwestern Ruth (52) und Susi (55) zum ersten Mal nach dem Tod eines ihrer Hunde den Weg der Kremierung gewählt. Und würden es wieder tun. Warum, das haben sie unserer Zeitung beim Hausbesuch erklärt."Bautz war ein ganz besonderer Hund", erzählen Ruth und Susi Lauff. Mit sechs wurde der Kromfohrländer-Rüde krank, mit knapp neun verschlechterte sich sein Zustand dramatisch. Am 5. Oktober des Vorjahres musste Bautz nach Niereninsuffizienz eingeschläfert werden. Diesmal führte der Weg nicht auf den Hundefriedhof in Saarbrücken, sondern zum Saarbrücker Tierbestattungsinstitut Im Rosengarten (www.tierbestattung-saarland.de). Die Lauffs und Tierbestatter Harald Pitz kennen sich von der Hundeschule in Spiesen-Elversberg. "Harald Pitz hat Bautz in der Tierarztpraxis abgeholt, in seinem Institut haben wir dann alles Weitere besprochen", erinnern sich Ruth und Susi Lauff. "Es war eine gute Atmosphäre, nicht so unpersönlich. Die Emotionen sind hochgekommen, wir konnten in Ruhe Abschied nehmen. Jetzt nach einem Jahr ist es eine schöne Erinnerung." Doch nur fünf Tage später mussten sich die Lauffs wieder an Harald Pitz wenden. Juniper, die zweieinhalbjährige Kromfohrländer-Hündin mit eine Autoimmunschwäche, starb am 10. Oktober. "Das war schlimm", sagen die Lauffs, die ihren toten Hund diesmal selbst zum Bestatter brachten. Harald Pitz hat beide Urnen - die naturverbundenen Schwestern haben irdene ausgewählt - noch jeweils mit einem Traumfänger geschmückt. Sein Haustier einzuäschern liegt im Trend. Für die Lauffs gut nachvollziehbar: "Das ist sicher auch eine Marktlücke. Für echte Tierfreunde ist das Haustier so was wie ein Familienmitglied. Da will man keine Entsorgung. Da will man einen individuellen, würdevollen Weg."Kreis Neunkirchen. Unter die Erde im eigenen Garten, auf den Tierfriedhof, ins Tierkrematorium, zur Tierkörperbeseitigungsanlage oder doch in die Restmülltonne - wohin mit dem Körper, wenn ein Tier stirbt? Was muss sein Besitzer beachten? Den rechtlichen Rahmen skizziert auf SZ-Anfrage Dr. Arnold Ludes (Foto: SZ) , Präsident der Tierärztekammer des Saarlandes mit Sitz in Ottweiler. Sie zählt landesweit 270 Tierärzte und 112 Tierarzt-Praxen. Da ist zunächst ein Wort-Ungetüm mit 40 Buchstaben: Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Und es gibt dazu auch noch eine gleich lautende Verordnung mit somit 44 Buchstaben. Zusammen mit der EU-Hygieneverordnung Nummer 1774/2002 regeln sie, wie tote Tiere in Deutschland unschädlich zu entsorgen sind, führt Dr. Ludes aus. Unter die 1774 fallen Nutz- und Heimtiere: "Tote Nutztiere - Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen oder Schweine - müssen in die Tierkörperbeseitigungsanlage, kurz TBA", sagt Dr. Ludes. Heimtiere fallen zwar auch unter 1774. Doch Hund und Katz, so Dr. Ludes weiter, dürfen auch auf eigenem Gelände begraben werden oder auf ausgewiesenen, von Behörden genehmigten Plätzen, also Tierfriedhöfen. Für kleinere Heimtiere ist auch der Weg in die Verbrennungsanlage zulässig, so dass sie über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. In den letzten Jahren auch immer stärker nachgefragt sind Tierkrematorien, wie Ludes feststellt: "Hier gibt es verschiedene Service-Leistungen auch saarländischer Unternehmen, die sich nach dem Tod des Tieres um alles kümmern und zum Beispiel auf Wunsch die Asche des verstorbenen Haustieres nach der Einäscherung zurückliefern." cle "Für echte Tierfreunde ist das Haustier so was wie ein Familienmitglied. Da will man keine Entsorgung."Ruth und Susi Lauff

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