Gebremste Entschleunigung Zweibrücken will nur sechs neue Tempo-30-Limits verhängen

Zweibrücken · Der Bauausschuss entscheidet am Dienstag über eine Liste mit Straßen, in denen künftig Tempo 30 gelten soll.

 Die Stadt soll um ein paar Geschwindigkeits-Beschränkungen reicher werden.

Die Stadt soll um ein paar Geschwindigkeits-Beschränkungen reicher werden.

Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

In Zweibrücken sollten die Autofahrer mancherorts künftig vorsichtiger mit dem Tritt aufs Gaspedal sein. In seiner nächsten Sitzung am Dienstag wird der Bauausschuss der Stadt über eine Liste abstimmen, in der eine Reihe möglicher Standorte für neue Tempo 30-Schilder aufgeführt ist. Die befinden sich in sogenannten sensiblen Bereichen, also dort, wo häufig besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren anzutreffen sind.

Aber nicht überall, wo eine Geschwindigkeits-Beschränkung möglich wäre, soll sie auch tatsächlich kommen, betont die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage. Zum einen, um den „Schilderwald“ nicht unnötig zu vergrößern. Zum anderen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden. Um das zu erreichen, hat sich die Verwaltung alle möglichen Standorte im Vorfeld angesehen und bewertet.

Zum Beispiel soll eine Geschwindigkeits-Beschränkung nur angeordnet werden, wenn die entsprechende Einrichtung einen direkten Zugang zur Straße hat. Zudem sollen die jeweiligen Beschränkungen wenn möglich nur zeitlich (Öffnungszeiten der Einrichtung) und örtlich begrenzt (maximal 300 Meter, unter Umständen auch nur in eine Fahrtrichtung) werden. Geäußert – und zwar zustimmend, wenn auch teilweise mit Ergänzungen – haben sich zu der Liste laut Verwaltung bisher nur die Grünen- und die Linken-Fraktion.

Im einzelnen wurden folgende Standorte geprüft (mitsamt Empfehlung der Verwaltung):

Kindergarten „Hand in Hand“ Mörsbach, Höhenstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil er nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße liege.

„Arche Kunterbunt“, Bleicherstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil der Bereich dank anderer Maßnahmen sicher genug sei.

Helmholtz-Gymnasium: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil es bereits in einer 30-er Zone liege.

Krippe „Klitzeklein“, Saarlandstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung,weil sie nicht direkt an der Hauptverkehrsstraße liege.

Awo-Heim, Saarlandstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil bereits Warnhinweise („Gefahrenstelle“, „Altenheim“) und Straßenüberquerungsmöglichkeiten vorhanden seien.

Spiel- und Lernstube Niederauerbach, Sickingerhöhstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil sie keinen direkten Zugang zur Hauptverkehrsstraße habe.

Berufsschule, LandauerStraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil sie keinen direkten Zugang zur Hauptverkehrsstraße habe und Warnhinweise bereits vorhanden seien.

Ehemalige Hauptschule Nord, Hofenfelsstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil der Haupteingang nicht an der Hauptstraße liege.

Nardini-Klinikum, Kaiserstraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil der Haupteingang in der Ritterstraße liege.

Kita an der Fachhochschule, Amerikastraße: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung, weil bereits Tempo 30 gelte.

Evangelische Kita Röntgenstraße: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h während der Öffnungszeiten.

Protestantische Kita Wallstraße: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Katholische Kita „Heilig Kreuz“, Rosengartenstraße: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Spiel- und Lernstube Bubenhausen, Brückenstraße: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

Hilgard-Schule Niederauerbach, Ackerweg: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen Bushaltestelle und Turnhalle (230 Meter) von Montag bis Freitag zwischen sieben und 13.30 Uhr.

Thomas-Mann-Schule, Thomas-Mann-Straße: zeitliche Beschränkung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung Montag bis Freitag zwischen sieben und 13.30 Uhr.

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