Saatkrähen-Sterben in der Allee Von Vergiftungstheorien und Endlos-Analysen

Zweibrücken · Tote Saatkrähen in der Allee: Landesuntersuchungsamt hat immer noch keine Ergebnisse. Der Landkreis Südwestpfalz will nun wegen der Verzögerungen nachhaken. Derweil relativiert der UBZ die Vermutung seines Rosengartenmeisters, die Krähen könnten Aas vergifteter Ratten gefressen haben.

Saatkrähen-Sterben in der Allee: Von Vergiftungstheorien und Endlos-Analysen
Foto: Lutz Fröhlich

Wird in Rom ein neuer Papst gewählt, verkündet weißer Rauch, dass ein Ergebnis vorliegt. So gesehen hofft man aktuell auch auf weißen Rauch über Koblenz. Vergebens. Das dortige Landesuntersuchungsamt hat der auftraggebenden Verwaltung des Landkreis Südwestpfalz in Pirmasens nach wie vor nicht mitgeteilt, an was am 9. und 10. Mai etwa 100 Saatkrähen in Zweibrücken verendet sind. Und das, obwohl bis spätestens Ende letzter Woche ein Ergebnis vorliegen sollte. Kreissprecher Thorsten Höh erwägt jetzt, „zeitnah“ nachzufragen, warum es länger dauert. Bisher habe er eine Nachfrage unterlassen, um den Ablauf der Analyse nicht zu stören, sagt er im Gespräch mit dem Merkur.

Klar ist: Solange nur die Analyse durchgeführt wurde, die der Verein Wildvogelrettung in Auftrag gegeben hatte, kommt auch die Zweibrücker Staatsanwaltschaft nicht weiter. Sie führt ein Verfahren gegen Unbekannt, teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit. Die Polizei soll jetzt ermitteln und beide Gutachten anfordern – das der Wildvogelrettung und das des Kreises, so Weingardt weiter. Ein Tatverdacht gegen bestimmte Personen liege nicht vor.

Zunächst sei eine genaue artenmäßige Bestimmung der betroffenen Vögel einschließlich ihrer Einordnung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Erst wenn die Polizei fertig ermittelt habe, sei klar, welche Strafvorschriften einschlägig seien. Weingardt schreibt: „Grundsätzlich kommen Vergehen nach § 17 Tierschutzgesetz (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe) und §§ 71 (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe), 71a (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe) Bundesnaturschutzgesetz in Betracht.“

Derweil hat Nicole Hartfelder, Vizechefin des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken die Theorie relativiert, die Krähen könnten verendet sein, nachdem sie mit Rattengift getötete Tiere gefressen hatten. Diese Vermutung hatte UBZ-Stadtgartenmeister Heiko Hübscher geäußert (wir berichteten). Der UBZ bekämpfe Ratten mit marcumarhaltigen Mitteln, hatte Hübscher angeführt. Solche Blutverdünner haben laut der Analyse der Wildvogelrettung (die Details nicht veröffentlicht hat) die Krähen getötet.

Hartfelder merkt an, dass das Gift so dosiert sei, dass es zwar Ratten töte. Aber: „Es könnte kein Tier daran sterben, das größer ist als eine Ratte“, so Hartfelder. Sie ergänzt: „Wenn mehrere Vögel an einer Ratte fressen würden, würde das nicht funktionieren“. Nur in Einzelfällen sei es überhaupt denkbar, dass tote Ratten herumlägen und Vögel von dem Aas fressen. Normalerweise zögen sich die Ratten nämlich in ihre Bauten zurück, wenn es ihnen schlecht gehe. Der UBZ bekämpfe Ratten mit Gift nur in den Kanälen oder auf dem eigenen Gelände wie der Kläranlage. Dies allerdings in Köderboxen, die nur Ratten öffnen könnten. Man kontrolliere auch nach zwei Wochen die Boxen – seien sie noch voll, baue man an der Stelle die Köder ab, sonst lege man Gift nach.

Die UBZ-Vize stimmt an der Theorie ausgelegten Rattengifts überdies skeptisch, dass keine toten Hunde, Katzen oder Tauben in der Allee gefunden wurden.

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