Toter Vermisster: Polizei stand unmittelbar vor öffentlicher Suche

Zweibrücken · Warum hat die Polizei nach dem bereits Mitte Januar als vermisst gemeldeten und am Dienstag am Bombacherweg tot aufgefundenen 32-jährigen Zweibrücker nicht auch öffentlich gesucht? Diese Frage auch vieler Merkur-Leser beantwortete gestern auf Anfrage unserer Zeitung Christiane Lautenschläger, Sprecherin des Polizeipräsidiums Westpfalz. Es habe keine Anhaltspunkte für eine Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben, betonte Lautenschläger. Da zudem Erwachsene über ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen können, sei in solchen Fällen eine Öffentlichkeits-Fahndung völlig unüblich. Die Polizei habe aber intensiv recherchiert - zum Beispiel in der Wohnung des Verschwundenen nach Hinweisen gesucht, nach seinem Auto gesucht, mit Nachbarn gesprochen und auch in Krankenhäusern nachgefragt.

 Symbolfoto.Location:Waldeck

Symbolfoto.Location:Waldeck

Foto: Jens Büttner (dpa-Zentralbild)

Weil der 32-Jährige Bekannte in ganz Deutschland hatte, habe die Kripo auch bundesweit nach ihm suchen lassen. Nachdem auch dies keine Hinweise auf den Aufenthaltsort erbrachte, "war jetzt ein Öffentlichkeits-Aufruf angedacht", berichtet Polizeisprecherin Lautenschläger weiter. Dafür habe aber erst ein Foto des Vermissten aus Norddeutschland angefordert werden müssen. "Dieses Foto ist einen Tag vor dem Fund des Toten angekommen."

Der Leitende Oberstaatsanwalt von Zweibrücken, Martin Graßhoff, erklärte gestern auf Merkur-Nachfrage: "Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Leichnam am Fundort durch Dritte abgelegt worden war." Wie am Vortag (wir berichteten) betonte Graßhoff, nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis lägen "keine Anhaltspunkte für eine todesursächliche äußere Gewalteinwirkung vor". Es gebe bisher auch keine Hinweise "auf ein sonstiges Fremdverschulden an dem Versterben des 32-Jährigen". Deshalb seien "weitere Informationen der Ermittlungsbehörden zum Verstorbenen oder zu Einzelheiten des Auffindens des Leichnams grundsätzlich nicht möglich".

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