Stadtrat einstimmig für „mehr Freiheit“ in zwei Gewerbegebieten

Zweibrücken · Der Zweibrücker Stadtrat hat einstimmig zwei Bebauungspläne geändert, um Firmen "mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Werbeanlagen" zu geben.

In den beiden Gewebegebieten Süd in Ixheim (zwischen Etzelweg und Hornbach) sowie Saarpfalzstraße durften die Werbeanlagen bislang maximal 20 Quadratmeter groß und sieben Meter hoch sein. Sie durften auch nicht reflektieren, sich nicht bewegen und keine Lichteffekte wie Blinken haben, Fenster durften nicht beklebt werden. All diese Beschränkungen hat der Stadtrat nun diskussionslos gestrichen.

Zur Begründung heißt es in der von Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) unterzeichneten Verwaltungsvorlage, auf die bisherigen Festsetzungen könne "verzichtet werden, was den privaten Belangen der Gewerbetreibenden entgegenkommt, ohne dass erhebliche Beeinträchtigungen des Ortsbildes zu befürchten sind".

Zwar seien die Beschränkungen erlassen worden, um "insbesondere eine Dominanz von Spielhallen in der Wahrnehmung des Gebietes durch deren überdimensionierte Werbung und die Gefahr eines Trading-down-Prozesses ein(zu)dämmen". Diese Gefahr sieht die Stadtverwaltung nun aber nicht mehr - denn aufgrund der neuen Regelungen im Landesglücksspielgesetz sei in den beiden Gewerbegebieten nur noch jeweils eine Spielhalle zulässig. Bislang gibt es dort keine Spielhallen.

Zudem könnten negative Auswirkungen durch Werbeanlagen auf das Ortsbild weiterhin auf Basis des Paragraphen 52 der Landesbauordnung gesteuert werden, schreibt die Stadt.

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