Kommt Reform des Namensrechts? Kommission will mehr Freiheit bei Namenswahl

Berlin · Der Name steht schwarz auf weiß in der Geburtsurkunde, im Ausweis und in zahllosen amtlichen Dokumenten. Änderungen können kompliziert sein. Eine Regierungskommission plädiert für neue Regeln.

Namenswahl: Experten-Kommission will Reform bei Namensrecht
Foto: dpa/Heiko Wolfraum

Müller-Meier, Meier-Müller - oder doch lieber nur Müller? Nach Einschätzung einer Expertenkommission der Bundesregierung sollten die Menschen in Deutschland mehr Freiheit bei der Wahl ihres Namens bekommen. „Als anerkennenswerter Grund für eine Namensänderung sollte auch allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden“, schreibt das siebenköpfige Gremium in seinen am Donnerstag veröffentlichten Empfehlungen. Es geht dabei um Vor- und Nachnamen.

Die Wissenschaftler, Richter und Verwaltungsexperten haben seit 2018 im Auftrag von Justiz- und Innenministerium Reformvorschläge für das komplizierte deutsche Namensrecht erarbeitet. Was aus den Empfehlungen wird, entscheidet die nächste Regierung, die regulär nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 gebildet wird. Die Ideen im Detail:

DOPPELNAMEN: Wenn Frau Müller und Herr Meier heiraten, kann derzeit nur einer von beiden einen Doppelnamen aus beiden Namen wählen. Gemeinsame Kinder können den Familiennamen nur eines Elternteils bekommen. Künftig soll den Vorschlägen zufolge gelten: Beide Partner dürften sich Müller-Meier oder Meier-Müller nennen. Dieser Doppelname soll in der Regel auch an Kinder weitergegeben werden.

NAMENSKETTEN: Ein Doppelname endet bei zwei Familiennamen. Das ist heute so, und das soll auch so bleiben. „Müller-Meier-Fischer“ dürfte es also auch künftig nicht geben, „aus Gründen der Praktikabilität“, wie die Fachleute schreiben. Wenn jemand, der schon einen Doppelnamen hat, heiratet, darf er oder sie einen neuen Doppelnamen aus den Namensbestandteilen bilden.

NAMENSÄNDERUNG - MIT ANLASS: Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung eines fremdsprachigen Namens und einige andere Anlässe sollen als Gründe für eine Namensänderung anerkannt werden - so wie jetzt schon; ebenso die Angleichung des Namens an eine im Ausland registrierte Form. Zu einer solchen „hinkenden“ Namensführung kann es kommen, wenn in einem anderen Land andere Namensregeln gelten. Wenn der Familienname eines Minderjährigen aus einem Anlass geändert wurde, soll dieser mit 16 entscheiden dürfen, ob er oder sie den alten Namen zurückhaben will.

NAMENSÄNDERUNG - OHNE ANLASS: „Als anerkennenswerter Grund für eine Namensänderung sollte auch allein der Wunsch des Namensträgers angesehen werden“, heißt es in dem Papier, und zwar mit Bezug auf Vor- und Familiennamen. Die Freiheit soll allerdings Grenzen haben: Eine Änderung wäre erst im Alter ab 16 und dann nur einmal alle zehn Jahre erlaubt. Es darf auch kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens geben - etwa, wenn jemand als nicht kreditwürdig im Schuldnerverzeichnis steht.

Außerdem soll wie bisher gelten: Der neue Name darf nicht „sittenwidrig oder in sonstiger Weise mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar“ sein. „Adolf Hitler“ etwa ist nicht erlaubt.

WEIBLICHE NAMENSÄNDERUNGEN: Andere Sprachen kennen je nach Geschlecht unterschiedliche Formen des Nachnamens. In slawischen Sprachen hieße Frau Müller also etwa Frau Müllerowa. Diese Namensvariante könnte sie aber in Deutschland personenstandsrechtlich nicht führen. Diese Einschränkung soll nach dem Rat der Experten entfallen.

REAKTIONEN: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften ist erfreut über die Reformvorschläge, beispielsweise die Möglichkeit für Ehepaare, einen Doppelnamen zu führen und die größeren Freiheiten bei der Namenswahl. Das jetzige Namensrecht entspreche „nicht mehr den Anforderungen einer globalisierten Welt und globalisierter Familien“, erklärte der Verband.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg, ist nicht ganz überzeugt. Klarere rechtliche Regelungen seien zwar zu begrüßen, sagte der CDU-Politiker. Auch die Möglichkeiten zum Führen zur Namensänderung oder dem Führen von Doppelnamen könnten überprüft werden. „Eine Namensänderung alle zehn Jahre nach Lust und Laune kann ich mir schwer vorstellen“, meint er.

(dpa)
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