Kutschenführerschein Sicher mit Pferd und Wagen auf der Straße

Großsteinhausen · Als erste in Rheinland-Pfalz dürfen August Mayer und Esther Dinger auch für den Gewerblichen Kutschenführerschein B ausbilden.

 Nina Smeets (links) hat den Kutschenführerschein erworben und darf somit im Straßenverkehr unterwegs sein.

Nina Smeets (links) hat den Kutschenführerschein erworben und darf somit im Straßenverkehr unterwegs sein.

Foto: Cordula von Waldow

() Sein Pferd sicher im privaten Bereich, in Wald und Wiese und selbst auf dem abgesicherten Turniergelände oder als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu kutschieren, sind unterschiedliche Anforderungen. Daher muss seit 1. Juli 2017 jeder, der gewerblich eine Kutsche oder einen Planwagen im Straßenverkehr bewegt, einen Kutschenführerschein besitzen.

Aus diesem Grund bietet der Verein für Pferdefahrsport Westpfalz in den Osterferien auf der Fuhrhalterei Dinger in Großsteinhausen gleich zwei Kutschenfahrkurse mit Abschlussprüfung an. Geleitet werden sie von dem langjährigen und international erfahrenen Fahrausbilder, August Mayer. Er sagt: „Wir sind wohl die Ersten, die diese Ausbildung in Rheinland-Pfalz anbieten dürfen.“ In 48 Unterrichtsstunden vermittelt er das notwendige Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang. Während für Privatpersonen ein Führerschein Klasse A, gleichzusetzen mit dem Fahrabzeichen Klasse fünf und einem erweiterten Sicherheitsmodul ausreicht, erlernen Fahrer beim Kutschenführerschein B Gewerbe zudem noch die Sicherung von Fahrgästen, von Ladung sowie das Ziehen von Last.

„Wenn ich einen Planwagen vollgeladen habe mit Gästen und mit meinen zwei Pferden davor anfahren will, ist das etwas anderes, als eine Zweispännerkutsche“, verdeutlicht Augustus Mayer. Auch für Steigungsstrecken oder Gefälle gebe es ganz besondere Sicherheitsbestimmungen, gleich, ob Menschen oder Lasten, wie etwa Holz, transportiert werden. Hofherrin Esther Dinger: „Die Prüfungs- und Lehrinhalte umfassen Themen wie das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr, das Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen, die Verfassungskontrolle und Pferdeschonung.“

Nach dem erfolgreichen Debüt im vergangenen Jahr, geht die Kutschenfahrerausbildung nach Ostern in die nächste Runde. Von 24. bis 31. März können Kutschenfahrer das Fahrabzeichen Klasse fünf mit Basispass und den Kutschenführerschein A privat erwerben. Dieser ist Voraussetzung für den gewerblichen Führerschein. Dieser kann, ohne Wartezeit, gleich im Anschluss, von 3. bis 8. April erworben werden.

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