SGD Süd sieht Möbelhaus-Pläne kritisch

Zweibrücken · Obwohl sie offiziell noch gar nicht mit den Plänen befasst sind, kommen von der SGD Süd schon jetzt kritische Töne zu den Plänen eines Investors für die Truppacher Höhe. Dort soll ein Möbelhaus mit bis zu 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen. Ein ähnliches Vorhaben in Bingen hat die Behörde ziemlich zurechtgestutzt.

Extrem skeptisch sieht der Präsident der SGD Süd, Hans-Jürgen Seimetz, die Pläne der Solinger Investorenfirma "Kleinpoppen-Projekte" für die Truppacher Höhe bei Zweibrücken. Geht es nach dem Investor, soll dort ein Möbelhaus mit 40- bis 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche entstehen (wir berichteten). In letzter Instanz müsste die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Süd dem Projekt im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens (siehe "Stichwort") zustimmen.

Dass die Pläne des Investors in der Form umgesetzt werden, scheint angesichts der gestrigen Äußerungen von Seimetz bei einem Pressegespräch in Neustadt sehr fraglich. Er erinnerte daran, dass die Style Outlets 21 000 Quadratmeter Verkaufsfläche umfassen - die Hälfte von dem, was Kleinpoppen plant. Das mache die Dimension der Pläne deutlich. Zudem erinnerte er daran, dass in Zweibrücken auch noch Möbel Martin ansässig ist (26 000 Quadratmeter Verkaufsfläche). "Wo wohnen die Menschen, die 70 000 Quadratmeter Möbelgeschäft brauchen?" fragte Seimetz. Er betonte aber auch, dass die Pläne noch nicht offiziell an ihn herangetragen wurden und er nur aus der Zeitung davon erfahren habe. Deshalb habe er sich bislang lediglich eine "ganz persönliche Meinung" zu dem Thema gebildet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch eine Entscheidung der SGD Süd zu ganz ähnlichen Plänen von Kleinpoppen in Bingen: Dort plant der Investor ebenfalls ein Möbelgeschäft mit 45 000 Quadratmetern. Die Neustädter Behörde hat die zugelassene Verkaufsfläche auf 22 000 Quadratmeter reduziert. Begründung: Die geplante Verkaufsfläche reiche weit über die Versorgungsbedürfnisse der Bevölkerung in und um Bingen hinaus. In Bezug auf Zweibrücken meinte Seimetz gestern vielsagend: "Aus der Entscheidung für Bingen kann man sicherlich seine Schlüsse ziehen." Allerdings wird diese jetzt erst einmal vor Gericht verhandelt: Der Zweckverband der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, der das Möbelmarktareal entwickelt, klagt gegen die Reduzierung der Fläche.

So weit ist es auf der Truppacher Höhe noch lange nicht: Dort hat der "Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken" (Zef) die Planungshoheit. Laut Stadtsprecher Heinz Braun existiert bislang ein städtebaulicher Vertrag sowie eine Zusage für den Verkauf des Geländes. Als nächstes müsse Kleinpoppen seine konkreten Pläne vorlegen - und etwa erklären, welches Möbelgeschäft dort überhaupt hin soll. Dann müsse geklärt werden, ob das Projekt genehmigungsfähig ist. Dafür werde Kleinpoppen im Vorfeld sicherlich auch mit der SGD Süd sprechen, so Braun. Dass dies für den Investor keine einfachen Gespräche werden, dürfte spätestens nach den gestrigen Äußerungen von Seimetz klar sein.

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StichwortDas Zielabweichungsverfahren ist, so erläutert es das Mainzer Infrastrukturministerium, ein Verfahren, um im Einzelfall eine Abweichung von einem Ziel des Landesentwicklungsprogramms oder eines regionalen Raumordnungsplans zulassen zu können, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist und das Landesentwicklungsprogramm oder der regionale Raumordnungsplan in seinen Grundzügen nicht berührt wird. red

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