Kleiner Waffenschein stark gefragt

Zweibrücken · Bürger in der Region sehen sich offenkundig bedroht. Anders ist kaum zu erklären, warum der sogenannte „Kleine Waffenschein“ im Landkreis immer stärker gefragt ist.

 Ein Mann lädt eine Schreckschusspistole „Walther P22“ mit einem Magazin. Für den Besitz dieser Waffe ist ein sogenannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich. Dieser Waffenschein ist bundesweit, auch im Kreis, immer stärker gefragt. Foto: Oliver Killig/dpa

Ein Mann lädt eine Schreckschusspistole „Walther P22“ mit einem Magazin. Für den Besitz dieser Waffe ist ein sogenannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich. Dieser Waffenschein ist bundesweit, auch im Kreis, immer stärker gefragt. Foto: Oliver Killig/dpa

Foto: Oliver Killig/dpa

In Zeiten von Terrorbedrohung und Übergriffen ist das Bedürfnis nach Sicherheit oder dem Gefühl von Sicherheit groß. Noch nie war die Nachfrage nach Ausstellung eines kleinen Waffenscheins bei der Kreisverwaltung so groß wie in diesem Jahr.

Aktuell haben im Landkreis 457 Bürger einen kleinen Waffenschein. 138 davon wurden in diesem Jahr ausgestellt. Zum Vergleich: Im ganzen Jahr 2014 waren es nur 18.

Vor allem nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln, wo viele Frauen von Männern belästigt, bedrängt und bedroht wurden, häuften sich die Anträge. Viel Arbeit also für die beiden zuständigen Sachbearbeiter der Kreisverwaltung. Sie müssen aber zuerst einmal Aufklärungsarbeit leisten. Denn was man unter Waffenbesitzkarte, kleinem und großem Waffenschein versteht, ist vielen unklar. Das deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten in der Welt und damit auch sehr kompliziert. Kein Waffenschein gibt die Erlaubnis, einfach drauflos zu ballern.

Den kleinen Waffenschein kann jeder beantragen, der 18 Jahre alt ist, eine Zuverlässigkeitsprüfung besteht und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kann. Er erlaubt das Mitführen einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit. "Es sind oft Leute, die im Wald beim Spaziergang eine solche Waffe in der Tasche haben wollen", erläutert Sachbearbeiterin Olga Hermann. Andere fühlen sich mit einer Pistole, die zum Beispiel Reizgas oder Leuchtkörper, aber keine Projektile verschießt, im Wohnwagen oder im Handschuhfach des Autos sicherer. Benutzen dürfen die Besitzer diese Waffen, die das PTB-Prüfsiegel tragen müssen, aber nur in Notwehrsituationen. Auch erlaubte Pfeffersprays und Elektroschocker sind am Prüfsiegel zu erkennen. Bei anderen Waffen wie Schlagringen oder Butterflymessern ist schon der Besitz grundsätzlich verboten, obwohl sie im Internet massenweise angeboten werden.

Olga Hermann würde sich selbst nicht eine Schreckschusspistole aus Sicherheitsgründen zulegen. Die Gefahr für den Besitzer sei größer als die Sicherheit, die sie ihm gebe. Denn diese Waffen sind oft täuschend echte Nachbildungen scharfer Pistolen und Revolver. Wer damit bedroht wird, könnte zu einer Überreaktion mit fatalen Folgen neigen.

Der kleine Waffenschein ist außerdem nicht billig. 50 Euro kostet es, wenn er zum ersten Mal erteilt wird. Alle drei Jahre erfolgt per Datenabgleich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Besitzers, die mit 30 Euro zu Buche schlägt.

Einen großen Waffenschein hat kein Landkreisbürger. Denn wer, wie in den USA fast alltäglich, eine scharfe Schusswaffe mit sich führen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. So ist zum Beispiel eine Gefährdungsanalyse der Polizei erforderlich.

Es gibt aber rund 2500 Waffenbesitzer, hauptsächlich Jäger und Mitglieder von Schützenvereinen. Inhaber eines gültigen Jagdscheins bekommen eine Waffenbesitzkarte, mit der sie Jagdwaffen und - mit einem speziellen Eintrag - entsprechende Munition erwerben dürfen. Ähnliches gilt für Sportschützen. Sie müssen mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schießsportverein sein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, und regelmäßig mehrmals im Jahr diesen Sport ausüben. Also: Waffenbesitz und -transport zur Ausübung des Hobbys oder Berufes geht in Ordnung. Aus Sicherheitsgründen scharfe Pistolen oder Gewehre ständig im Kofferraum des Autos liegen lassen, ist verboten.

Dann ist da noch die Gruppe passionierter Waffensammler. Auch diese werden begutachtet, ehe sie eine Genehmigung zum Kauf von Schusswaffen erhalten. Viele Privatleute, die noch Büchsen, Flinten, Gewehre oder Pistolen zum Beispiel aus einer Erbschaft im Hause hatten, haben sich vor einigen Jahren bei der letzten Verschärfung des Waffenrechts freiwillig von ihnen getrennt. Denn mittlerweile ist die Unterbringung in einem speziellen Waffenschrank verpflichtend. Und der ist teuer. Zwei Vollzugsbeamte der Kreisverwaltung sind mehrmals im Monat im Landkreis unterwegs, um Waffenschränke und Inhalt zu überprüfen.

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