Stadtrat Steingärten verbieten?

Zweibrücken · Grüne beantragen Vorgaben für Wasserdurchlässigkeit und Begrünung in neuen Zweibrücker Bebauungsplänen.

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Foto: SZ

65 Prozent der Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz sind gefährdet und vom Aussterben bedroht, außerdem in Deutschland die Hälfte aller Wildbienenarten, die Hauptbestäuber für 84 Prozent aller Anbaukulturen sind – solch alarmierende Zahlen wollen die Grünen in Zweibrücken nicht tatenlos hinnehmen. Die Ratsfraktion stellt deshalb einen Antrag, der Folgen nicht nur für die Tiere, sondern auch für viele Bürger haben könnte: Stein(vor-)gärten sollen künftig verboten werden, wenn Bebauungspläne aktualisiert oder neu aufgestellt werden.

Der Antrag schlägt vor, so oder sinngemäß Folgendes vorzuschreiben: „Nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen. Sie sind außerdem zu begrünen oder zu bepflanzen – soweit dem nicht Erfordernisse einer anderen zulässigen Nutzung der Flächen entgegenstehen.“

In der Begründung schreibt Fraktionschef Norbert Pohlmann, vor dem Hintergrund der genannten Artensterbens-Zahlen „und der gravierenden Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem sind naturnah gestaltete Gärten in unseren Kommunen und Städten ein letzter Rückzugsort für viele Insekten- und Tierarten. Gerade auf neu bebauten Grundstücken und in neu angelegten (Vor-)Gärten ist jedoch die Tendenz zu beobachten, dass die Flächen nur punktuell oder gar nicht bepflanzt werden und dass stattdessen großflächig Kies, Splitt oder anderes (mehr oder weniger dekoratives) Schüttmaterial aufgebracht wird.“

Das Baugesetzbuch erlaube Kommunen ausdrücklich, Begrünungs-Vorschriften zugunsten der Artenvielfalt einzuführen. Studien zeigten „zahlreiche Vorteile in Flächenbegrünungen und Gärten wie zum Beispiel ein verbessertes Mikroklima, eine verringerte Feinstaubbelastung an Verkehrswegen, höhere Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, eine hohe Artenvielfalt und natürlich auch ein ästhetisch ansprechendes Stadtbild“. Deshalb finden die Grünen: „Grundstücksbesitzern ist zuzumuten, Gartenflächen vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse wasseraufnahmefähig zu belassen und den Erhalt der Artenvielfalt auch lokal durch Begrünungsmaßnahmen zu unterstützen.“

Der Antrag stand bereits am Mittwoch auf der Tagesordnung des Stadtrats – weil bei diesem letzten Punkt allein der öffentliche Teil der Sitzung aber schon fast fünf pausenlose Stunden andauerte, schlug Pohlmann vor, vor einer Entscheidung erst einmal zur Beratung in den Bauausschuss zu vertagen. Pohlmann erwähnte aber noch, dass er die Regeln am liebsten zwar auch in alle bestehenden Bebauungspläne einfügen möchte, dass dies rechtlich aber wohl schwer möglich wäre. Gerhard Burkei (Linke) empfahl, auch Stadtgartenmeister Heiko Hübscher als Fachmann in den Bauausschuss einzuladen. Und Burkei erinnerte daran, dass er bereits im Mai im Stadtrat angefragt hatte, ob man in Bebauungsplänen Vorgaben für die attraktivere Gestaltung von Vorgärten machen könne. Burkei sagte den Grünen: „Ich danke, dass diese Anregung von euch aufgegriffen wurde.“

Bereits heute ist es üblich, dass die Stadtverwaltung in neuen Bebauungsplänen einzelne Vorgaben zur Gartengestaltung macht, dies beschränkt sich allerdings überwiegend auf Baum-Arten.

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