Neue Hausordnung für das Freibad Fotografierverbot nur schwer umsetzbar

Zweibrücken · Freibad startet in die Saison — mit neuer Hausordnung. Bislang habe es „gelegentlich“ Probleme mit Besuchern gegeben.

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Foto: Marco Wille

Die Wasserratten sitzen bereits auf den Startblöcken – denn an diesem Samstag öffnet das Freibad in Zweibrücken seine Pforten und startet in die neue Saison. Zugleich gilt dann auch eine neue Hausordnung.

Heinz Braun, Sprecher der Stadt Zweibrücken, sieht es als sehr hilfreich an, dass diese neuen Richtlinien Anfang Mai vom Stadtrat verabschiedet wurde (wir berichteten). „Grund für die neue Hausordnung ist, dass es jetzt eine ganz klare Handhabe gibt, einzuschreiten, wenn sich ein Besucher nicht korrekt verhält“, erklärt er im Gespräch mit unserer Zeitung.

Verhalte sich nun ein Besucher ungebührlich, könne das Personal im Freibad ihn darauf aufmerksam machen, dass dies ein Verstoß gegen die Hausordnung sei. Wenn der Besucher dann weiter uneinsichtig sei, könne konsequent vorgegangen werden – etwa mit einem Platzverweis beziehungsweise Hausverbot und in ganz argen Fällen mit einem Anruf bei der Polizei, damit diese sich um den Störenfried kümmert.

Solche möglichen Störenfriede sieht der Stadtsprecher beim unerlaubten Fotografieren anderer Badegäste. In Zeiten von Smartphone und Tablets könne schnell ein Foto gemacht werden. Dies sei ein Verstoß, wenn der Betroffene (oder zumeist: die Betroffene) vorher nicht um Erlaubnis gefragt wurde.

Allerdings sei es schwer, die Einhaltung dieses Gebotes zu überwachen, räumt Braun ein. Zusätzliches Personal gebe es dafür jedenfalls nicht. „Das Personal, das wir bereits haben, wird das kontrollieren. Die Mitarbeiter des Freibades drehen regelmäßig ihre Runden, sie schauen, ob alles in Ordnung ist.“ Sähen die Freibad-Bediensteten dann jemand fotografieren oder gar filmen, könnten sie denjenigen zur Rede stellen.

Doch liege hier der Hase im Pfeffer, so Braun: „Wie wollen Sie feststellen, ob jemand, der ein Handy in der Hand hält, nur das Display betrachtet oder eine Nachricht schreibt oder ob er heimlich jemanden fotografiert?“

Gab es denn in der Vergangenheit diesbezüglich Probleme? „Gelegentlich“, sagt der Stadtsprecher. Oft sei das nicht passiert. Er erinnere sich beispielsweise „an einen Fall aus den vergangenen zwei Jahren, da hat sich ein Besucher darüber beschwert, dass seine beiden Töchter von einem Fremden fotografiert worden seien“.

 Ein herrliches Vergnügen ist es für Jung und Alt, sich bei hohen Temperaturen im Zweibrücker Freibad ins kühle Nass zu stürzen. Allerdings nur, wenn sich alle korrekt verhalten. Um mögliche Störenfriede eher des Hauses verweisen zu können, hat der Stadtrat eine neue Hausordnung verabschiedet.

Ein herrliches Vergnügen ist es für Jung und Alt, sich bei hohen Temperaturen im Zweibrücker Freibad ins kühle Nass zu stürzen. Allerdings nur, wenn sich alle korrekt verhalten. Um mögliche Störenfriede eher des Hauses verweisen zu können, hat der Stadtrat eine neue Hausordnung verabschiedet.

Foto: Norbert Schwarz, Bildjournalist,/nos

Der Stadtrat hatte die neue Hausordnung übrigens auf Anregung der Deutschen Gesellschaft für Bäderwesen entsprechend geändert. Diese hatte empfohlen, einen entsprechenden Hinweis zum Fotografiervebot aufzunehmen. Auch wurde ein Passus aufgenommen, dass „bereits der erstmalige Verstoß gegen dieses Verbot“ ein „dauerhaftes Zutrittsverbot“ rechtfertige. Desweiteren ist das Rauchen von „Shihas“ und Zigaretten untersagt, ferner darf Musik aus Audiogeräten nicht so laut abgespielt werden, dass andere Gäste belästigt werden.

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