Flughafen-Insolvenz: Zef tagt zur Frage von rechtlichen Schritten

Zweibrücken · Die Insolvenz des Rosenstadt-Airports wird den Zef (Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken ) am Dienstag, 3. Mai, noch einmal beschäftigen. An diesem Tag steht ab 17 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung (Landauer Straße) die vergangene Insolvenz nochmals auf der Agenda. Gleich der erste Tagesordnungspunkt dreht sich um die Frage, ob der Zef gegen die EU-Kommission klagen soll - diese hatte die Investitionen des Landes in den Flughafen als unzulässig eingestuft und damit den Niedergang des Rosenstadt-Airports eingeleitet. In seiner Sitzung am Dienstag dürfte der Zef aber aller Voraussicht nach Abstand von einer möglichen Klage gegen Brüssel nehmen.

In den Sitzungsunterlagen zu der Zef-Sitzung wird noch einmal aufgeführt, dass der Zweckverband bereits im März 2015 hierzu beraten und festgestellt habe, dass eine Klage "nicht sinnvoll ist" (wir berichteten).

Mittlerweile liegt ein Gutachten zu diesem Thema vor; erstellt wurde das Papier im Auftrag des damaligen Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner von der Rechtsanwalts-Kanzlei Taylor Wessing. Auch das Gutachten von Taylor Wessing kommt laut den Sitzungsunterlagen für die Zef-Sitzung "zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Klage erfolglos wäre". Weiter heißt es, dass die Prüfung auch "explizit die Umstände um den Saarbrücker Flughafen umfasst". Aus Gründen der Gleichbehandlung könnte die Entscheidung der EU-Kommission kritisch gesehen werden; "aber dies alleine wird nicht genügen, um den Beschluss der EU-Kommission aufheben zu lassen", wird in den Sitzungsunterlagen weiter angeführt. Von daher ist davon auszugehen, dass der Zef eine Klage sein lässt, auch weil diese mit erheblichen Prozesskosten verbunden wäre.

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