Bluttat: Anklage dieses Jahr möglich

Zweibrücken. Im Fall des tödlichen Übergriffs auf einen 27-jährigen Polen, der am Freitagabend in einem Appartementhaus auf dem Zweibrücker Flughafen-Gelände erstochen wurde (wir berichteten) , ist eine Anklage noch dieses Jahr möglich. Das erklärte gestern Eberhard Bayer, Zweibrückens Leitender Oberstaatsanwalt, auf Anfrage

Zweibrücken. Im Fall des tödlichen Übergriffs auf einen 27-jährigen Polen, der am Freitagabend in einem Appartementhaus auf dem Zweibrücker Flughafen-Gelände erstochen wurde (wir berichteten) , ist eine Anklage noch dieses Jahr möglich. Das erklärte gestern Eberhard Bayer, Zweibrückens Leitender Oberstaatsanwalt, auf Anfrage. Bayer sagte, für die Vorbereitung der Anklage müsse unter anderem noch das schriftliche Obduktionsergebnis der Homburger Uniklinik abgewartet werden. "Theoretisch" sei eine Anklage noch in diesem Jahr möglich. Bezüglich der Hintergründe der Bluttat merkte Bayer an: "Aufgrund der Ergebnisse der Obduktion ist davon auszugehen, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Übergriffes saß." Damit sei die Version des in U-Haft sitzenden, dringend tatverdächtigen 25-jährigen Polen entkräftet. Dieser hatte behauptet, das Opfer sei ihm ins Messer gelaufen. Bayer sagte, es lägen zwei Zeugen-Aussagen vor, "die sich mit den Erkenntnissen der Obduktion decken" und die Aussage des 25-Jährigen entkräften. eck

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