Totschlags-Prozess am Landgericht Zweibrücken Vater erstochen: Eine Nachbarin hörte einen dumpfen Knall
Zweibrücken · Im Prozess um den Todesfall in der Zweibrücker Wilhelmstraße, wo ein 24-Jähriger am 25. April seinen Vater in der gemeinsamen Wohnung erstochen haben soll, hat am Mittwoch eine Kriminalbeamtin als Zeugin ausgesagt – allerdings nicht als Ermittlerin, sondern als Nachbarin.
Die 28-Jährige wohnt nämlich Wand an Wand auf der gleichen Etage wie die Tatwohnung, nur eine Hausnummer weiter.
Die Zeugin sagte auf die Frage des Vorsitzenden Richters Jan Hornberger, was sie am Tattag nebenan wahrgenommen hatte: „Ich lag bereits im Bett und bin etwa gegen 23.45 Uhr von einem dumpfen Knall geweckt worden. Es hörte sich an, als ob etwas sehr Schweres zu Boden gegangen war.“ In den Wohnungen beider aneinander stehenden Häuser seien alte Holzdielen verlegt worden, die den Schall gut übertrügen, berichtete die 28-Jährige vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken.
Diese Aussage würde sich mit der einer weiteren Nachbarin decken, die im Tathaus wohnt, nur eine Treppe tiefer. Die 38-Jährige hatte bereits in der vorangegangenen Verhandlung ausgesagt, ebenfalls gegen Mitternacht „von oben ein Geräusch gehört“ zu haben, „als ob ein Stuhl umgefallen wäre“. Sie erzählte auch, dass sich Vater und Sohn sowie Vater und Schwester, wenn sie zu Besuch da war, öfter gestritten hätten. Es sei dabei sogar zu „Rangeleien im Treppenhaus“ gekommen.
Rührte das laute Geräusch, das die beiden Frauen ganz unabhängig voneinander gehört hatten, von der Tat her? Möglicherweise war es jener Zeitpunkt an dem 25. April, als der 51-jährige Vater nach den tödlichen Stichen in den Hals auf dem Küchenboden aufschlug.
So, tot auf dem Boden liegend, will ihn ein 22-jähriger Freund des Beschuldigten durch den Küchentürspalt gesehen haben. Er will von dem 24-Jährigen nachts in die Wilhelmstraße gerufen und dann von ihm in Richtung Küche gewiesen worden sein. Später hatte der Freund per Notruf die Polizei alarmiert.
Zuvor hatte der Beschuldigte auch seine 22-jährige Schwester, die inzwischen in Pirmasens lebt, und einen 25-jährigen Bekannten gebeten, in die Wilhelmstraße zu kommen – allerdings erfolglos. Der Schwester schickte er mit der Kurznachricht („Brauche Deine Hilfe“) sogar einen Totenkopf. Wie die Schwester aussagte, sei sie aber gerade „unterwegs gewesen“, hätte deshalb ohnehin nicht nach Zweibrücken kommen können. Zudem habe sie sein Hilfeersuchen auch nicht wirklich ernst genommen: „Ich hätte nicht gedacht, dass etwas Schlimmes passiert wäre.“
Später hatten die eingetroffenen Polizeibeamten den toten 51-Jährigen allerdings nicht auf dem Fußboden, sondern auf dem Küchenstuhl, mit dem Kopf auf dem Arm auf der Tischplatte liegend, darunter ein Handtuch und eine Blutlache vorgefunden. Rätselhaft.
Und der Beschuldigte schweigt weiter zu den Anschuldigungen – auch am vierten Verhandlungstag.
Die Staatsanwaltschaft, die dem 24-Jährigen Totschlag vorwirft, geht bislang davon aus, dass der junge Mann „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ handelte. Er leide unter einer „psychotischen Erkrankung“, wie Staatsanwalt Rouven Balzer zu Beginn des Prozesses erklärt hatte. Gleichwohl muss er sich nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren verantworten. Hier beantragt die Staatsanwaltschaft keine Freiheitsstrafe, sondern die dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie – so auch im Falle des jungen Zweibrückers.
Die Verhandlung wird am 6. Dezember, 9 Uhr, fortgesetzt.