VR Bank Anklage gegen ehemalige Kassierer erhoben

Zweibrücken/Pirmasens · Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs erfüllt.

1,14 Millionen Euro haben zwei Kassierer der VR-Bank Südwestpfalz zwischen 2002 und 2018 veruntreut. Nachdem der 17 Jahre andauernde Betrug vor zwei Jahren aufgeflogen ist, hat die Zweibrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Nach deren Abschluss wurde Anklage gegen die 68 und 70 Jahre alten ehemaligen Bankangestellten erhoben wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs – nun muss das Amtsgericht Pirmasens entscheiden, ob sie zugelassen wird.

Ein bevorstehender Personalwechsel in der Hauptkasse der VR-Bank in Pirmasens war der Auslöser, dass das jahrelange Abzweigen von kleineren Beträgen überhaupt herausgekommen ist. Weil zu erwarten war, dass der Fehlbestand entdeckt wird, hat einer der beiden Kassierer beim Vorstand gestanden, sich aus der Kasse gemeinsam mit seinem Kollegen jahrelang bedient zu haben. Die Führung der VR-Bank hat den Kassierer – sein Kollege war schon im Ruhestand – sofort gekündigt und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

Die Ermittlungen dauerten mehr als eineinhalb Jahre, sind nun aber zum Abschluss gekommen, informierte gestern die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Festgestellt hat die Staatsanwaltschaft, dass ab dem Jahr 2002 die beiden Kassierer 17 Jahre lang in vielen kleinen Einzelbeträgen 1,14 Millionen Euro aus den Bargeldbeträgen abgezweigt haben, was den Straftatbestand der veruntreuenden Unterschlagung erfüllt hat. Allerdings war für dieses Delikt bereits eine Verjährung eingetreten.

Die beiden Kassierer, die sich gegenseitig vertreten und gedeckt haben, haben jedoch die Unterschlagungen verschleiert, um die Bargeldentnahmen zu vertuschen, so Weingardt: Sie haben einerseits diese Bargeldeingänge überhaupt nicht gebucht, andererseits verschiedene Konten, zwischen denen sie täglich fingierte Geldtransfers verbuchten, benutzt. Durch diese Buchungen entstand der Eindruck, so die Ermittlungen, dass das fehlende Geld noch im Bestand der VR-Bank vorhanden und lediglich in internem Umlauf ist. Als vor vier Jahren diese Zwischenkonten aufgelöst wurden, haben die beiden Kassierer gegenüber der internen Bankkontrolle falsche höhere Kontostände in der Hauptkasse angegeben, um den tatsächlichen Fehlbestand zu vertuschen.

Während die Veruntreuung verjährt ist, erklärt die Leitende Oberstaatsanwältin, sind die Verschleierungshandlungen noch verfolgbar und werden rechtlich als gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug eingestuft. Für dieses Delikt hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die beiden Pirmasenser erhoben, über deren Zulassung das Pirmasenser Amtsgericht ebenso entscheiden muss wie über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Ermittelt worden war zwischenzeitlich auch gegen einen dritten Mann, denn die beiden Bankkassierer hatten gegenüber den Ermittlern angegeben, dass sie das Geld nur deshalb aus der Hauptkasse entnommen haben, um es dieser dritten Person zu geben, die sich in einem finanziellen Engpass befunden habe. Ihnen sei zugesichert worden, dass das Geld wieder zurückgezahlt werde. Aber entgegen dieser ursprünglichen Zusage sei das Geld nicht zurückgeflossen. Von den Ermittlern mit diesen Aussagen konfrontiert, so Weingardt, habe der dritte Beschuldigte bestritten, das Geld erhalten zu haben. Weil die weiteren Ermittlungen keine Belege für die Behauptungen der beiden Kassierer erbracht haben, wurde das Verfahren gegen die dritte Person eingestellt.

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