Obduktion widerlegt Ausflüchte von Messerstecher

Zweibrücken. Der am Freitagabend bei einem Streit in einem Appartementhaus auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände getötete 27-jährige Pole hätte selbst dann nicht gerettet werden können, wenn ein Arzt anwesend gewesen wäre. Das berichtete gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer (Foto: pm) dem Pfälzischen Merkur

Zweibrücken. Der am Freitagabend bei einem Streit in einem Appartementhaus auf dem Zweibrücker Flugplatzgelände getötete 27-jährige Pole hätte selbst dann nicht gerettet werden können, wenn ein Arzt anwesend gewesen wäre. Das berichtete gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer (Foto: pm) dem Pfälzischen Merkur. Laut dem Ergebnis der Obduktion der Leiche, das der Staatsanwaltschaft Zweibrücken gestern Nachmittag vorgelegt wurde, starb der Mann an einem Messerstich in den Bauch, der die Schlagader zur linken Niere verletzte. Anhand des Winkels des Einstichs lasse sich auch ablesen, dass der Getötete auf keinen Fall dem vermeintlichen Täter ins Messer gelaufen sein kann, sagte Bayer. Dies hatte der dringend tatverdächtige 25-jährige Pole bei seiner Vernehmung behauptet. Der Mann, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, soll wie die anderen vier zunächst verhafteten Polen, die sich bei der Tat in der Wohnung in der Max-Planck-Straße aufhielten, unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Das Motiv für die Tat blieb auch gestern unklar. gö

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