Altlasten aus den Weltkriegen Bewegung in Sachen Folgekosten

Zweibrücken · Von der Stadt Zweibrücken angeschriebene hiesige Bundestagsabgeordnete sprechen von einer laufenden Bundesratsinitiative zur Unterstützung der Kommunen bei der Beseitigung von Kriegsbomben.

 Auf der Baustelle in der Tilsitstraße rollen die Bagger.

Auf der Baustelle in der Tilsitstraße rollen die Bagger.

Foto: Lutz Fröhlich

Die Bauarbeiten in der Tilsitstraße waren der letzte Fall, bei dem in der Rosenstadt gefundene Weltkriegsbomben Bauarbeiten verzögert und verteuert haben. Die Zweibrücker SPD ist der Meinung, dass der Bund für alle Folgen außer der reinen Entsorgung von Kriegsmunition in die Tasche greifen und so die Kommunen entlasten müsste. Für die SPD-Stadtratsfraktion hat der vormalige stellvertretende OLG-Präsident Wolfgang Ohler ein ausführliches Schreiben in der Sache erstellt (wir berichteten). Die Stadt hat das laut Sprecher Heinz Braun an die drei hiesigen Bundestagsabgeordneten weitergeleitet mit der Bitte, den Antrag auf Ebene der Bundesregierung zu hieven.

Was tun die Angeschriebenen nun? Brigitte Freihold (Linke) erklärt, sie werde prüfen, „ob sich dieses Vorhaben im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend realisieren ließe und steht diesbezüglich einer Zusammenarbeit mit den Kolleginnen Glöckner und Schäfer offen gegenüber“. Sie sehe die Beseitigung von Rüstungsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“. Sie unterstütze daher das Anliegen der Stadt Zweibrücken nach einer Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten durch den Bund.

Angelika Glöckner (SPD) stellt auf Anfrage klar, dass „der Umgang mit den  Kosten für Aufwendungen von Besatzungskosten und sonstige innere Kriegsfolgelasten im Falle der Räumung und Bergung von Rüstungsaltlasten im Grundgesetzt geregelt ist“. Soweit die Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden seien, trügen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen. Glöckner: „Der Bund hat nach meiner Information von seinem Gesetzgebungsrecht bisher noch keinen Gebrauch gemacht.  Nach den Reglungen des Grundgesetzes  tragen daher die Aufwendung für Kriegsfolgeasten die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Das bedeutet vorliegend die Stadt Zweibrücken.“

Allerdings gebe es für die Bundeshaushalte 16/17/18 einen Haushaltstitel, wonach Länder bei Ausgaben von Kriegsfolgelasten bis zu 50 Prozent vom Bund erstattet bekommen könnten, wenn die Länder die Kosten beglichen hätten.  Die Voraussetzungen zur Kostenübernahme seien ihr aktuell nicht bekannt, so Glöckner. Eine Anfrage zur Lage in Rheinland-Pfalz  sei ihr noch nicht beantwortet worden.

Zurzeit gebe es eine Bundesratsinitiative – einen neuerlichen Vorstoß der Länder  – die im Rahmen der Umsetzung eines Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetzes eine komplette Kostenübernahme durch den Bund vorsehe. Glöckner: „Nach meinem Kenntnisstand hat die Parlamentarische Beratung hierzu noch nicht begonnen. Ziel dieser Initiative ist eine ausschließliche Kostenübernahme durch den Bund“.

Auch Anita Schäfer (CDU) geht in ihrem Antwortschreiben an Bürgermeister Christian Gauf (CDU) auf diese Initiative ein. Sie datiere aus dem Jahr 2011 und gehe auf Niedersachsen zurück. Später sei  Brandenburg beigetreten. Sollte sich hier etwas tun, werde Schäfer die Stadt unterrichten, so ihr Versprechen an Gauf.

Was die aktuellen Regelungen angeht, ist sie etwas detaillierter als Klöckner und erklärt, dass der Bund die Kosten für die Beseitigung auf bundeseigenen Liegenschaften trage. Dies gelte auch für die Rechtsnachfolger des Bundes, die durch Ausgliederung oder Verkauf aus dem Bundesvermögen, Privatisierung und so weiter entstanden sind – also etwa die Deutsche Bahn AG oder die Telekom AG. Der Bund müsse auch zahlen, wenn Kampfmittel auf nicht bundeseignen Liegenschaften gefunden würden, sofern es sich hierbei um ehemalige reichseigene Munition handelt. Die Entsorgung von fremder Munition auf nicht bundeseigenen Liegenschaften zahlten die Länder. Schäfer: „Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass die Länder ganz unterschiedliche Regelungen bezüglich ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs erlassen haben.“ In Rheinland-Pfalz würden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes für die Beseitigung von aufgefundenen Kampfmitteln vom Land getragen und seien somit für die betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei.

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